Verfahren zur Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II


Anlässlich der Leitentscheidung der Landesregierung zur Zukunft des rheinischen Braunkohlenreviers / Garzweiler II hat sich der Braunkohlenausschuss mit den Grundannahmen des Braunkohlenplans Garzweiler II befasst und festgestellt, dass sich die energiepolitischen und energiewirtschaftlichen Grundannahmen dieses Braunkohlenplans wesentlich geändert haben. Der Braunkohlenausschuss hält daher eine Planänderung für erforderlich und hat das Änderungsverfahren eingeleitet.