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Köln

Online-Portal Härtefallhilfen für Öl, Pellets und Flüssiggas in NRW freigeschaltet

Informationen zur Beantragung von Härtefallhilfen an Privathaushalte wegen stark gestiegener Heizkosten.

Thermostat auf einem kleinen Haufen Holz-Pellets (Symbolbild: Heizen)

Privathaushalte, deren Kosten sich für nicht-leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle bzw. Koks im Jahr 2022 mindestens verdoppelt haben, können jetzt die Entlastung im Online-Portal www.heizkostenhilfe.nrw des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen beantragen.

Selbstnutzende Immobilieneigentümerinnen und –eigentümer, Mieterinnen und Mieter, die selbst eine Feuerstätte betreiben, oder Vermieterinnen und Vermieter sowie Wohnungseigentumsgemeinschaften (Zentralantragstellende) sind antragsberechtigt.

Für die Antragsstellung für Privatpersonen wird die BundID oder ein ELSTER-Zugang benötigt, Unternehmen benötigen das ELSTER-Unternehmenskonto.

Nähere Informationen finden Sie auf der Seite www.heizkostenhilfe.nrw.

Seit dem 06.09.2023 ist es in Ausnahmefällen möglich einen Papierantrag zu stellen. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Servicehotline.

Bei Fragen können Sie sich an die Servicehotline unter +49 211 8618-4040 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr oder jederzeit unter dem Kontaktformular https://www.heizkostenhilfe.nrw/kontakt an uns wenden.