Die Bezirksregierung Köln fördert die Allgemeinmedizin in Gemeinden, in denen in Zukunft die hausärztliche Versorgung durch das Ausscheiden von Hausärztinnen und Hausärzten gefährdet sein kann.
Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzte oder der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung durch angestellte Ärztinnen und Ärzte
Ärztinnen und Ärzte, die in einer Förderregion (siehe Förderregionen Liste 1 und Liste 2) eine vertragsärztliche Tätigkeit als Hausärztin oder Hausarzt aufnehmen oder andere Ärztinnen und Ärzte für eine vertragsärztliche Tätigkeit als Hausärztin oder Hausarzt anstellen, können einen finanziellen Zuschuss durch die Bezirksregierung Köln erhalten. Sofern sich die Antragstellerin oder der Antragsteller gegenüber dem Zulassungsausschuss zu einer Leistungsbegrenzung verpflichten muss, die den bisherigen Praxisumfang nicht wesentlich überschreitet, ist eine Förderung nicht möglich.
Die Höhe der Förderung beträgt in beiden oben genannten Fällen:
- bis zu 50.000 Euro bei Niederlassung oder Anstellung in einer Gemeinde, in der die Gefährdung der hausärztlichen Versorgung droht,
- bis zu 25.000 Euro bei Niederlassung oder Anstellung in einer Gemeinde, in der die hausärztliche Versorgung auf mittlere Sicht gefährdet erscheint,
- bis zu 10.000 Euro bei Gründung einer Zweigpraxis, Übernahme einer Zweigpraxis oder der dortigen Anstellung in einer Gemeinde, in der die Gefährdung der hausärztlichen Versorgung droht oder die hausärztliche Versorgung auf mittlere Sicht gefährdet erscheint.
Antragstellerinnen und Antragsteller müssen sich je nach Förderung schriftlich verpflichten, für fünf bzw. zehn Jahre im Fördergebiet in dem der Bewilligung zugrunde liegenden Stundenumfang an der hausärztlichen Versorgung teilzunehmen.
Förderungen der Beschäftigung von Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten während der Praxisphase
Hausarztpraxen in einer förderungsfähigen Gemeinde, die eine Weiterbildungsassistentin oder einen Weiterbildungsassistenten beschäftigen, können eine finanzielle Förderung von bis zu 775 Euro monatlich erhalten. Der maximale Förderzeitraum bei einer Vollzeittätigkeit beträgt 24 Monate. Mit der Antragstellung verpflichtet sich die Hausarztpraxis, die Förderung an die jeweiligen Jungmediziner weiterzugeben.
Antragsverfahren
Um die Förderung zu erhalten, muss ein entsprechender Antrag mit den erforderlichen Angaben bei der zuständigen Bezirksregierung gestellt werden. Die genauen Voraussetzungen und einzureichenden Unterlagen können Sie der Förderrichtlinie und den Anträgen entnehmen.
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