Wohnen kostet Geld. Für Personen, die nur über geringe Einnahmen verfügen, oftmals zu viel. In solchen Fällen bietet der Staat finanzielle Unterstützung, die in unterschiedlichen Formen gewährt wird, wie etwa durch Wohngeld, Wohnberechtigungsscheine für Sozialwohnungen oder Förderungen für bestimmte Bauvorhaben.
Wohngeld
Als Wohngeld werden direkte Zahlungen an die Mieter:innen einer Wohnung oder Eigentümer:innen eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung in Form des Mietzuschusses oder Lastenzuschusses geleistet. Der Anspruch auf Wohngeld wird anhand der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des relevanten Gesamteinkommens sowie der berücksichtigungsfähigen Mietkosten ermittelt. Zweck der Gewährung von Wohngeld ist es, ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern. Somit stellt Wohngeld ein wesentliches Element im Netz sozialer Sicherungen dar. Das Wohngeld wird je zur Hälfte vom Bund und von den Ländern bezahlt. Am 1. Januar 2023 trat die Wohngeldreform 2023 (Wohngeld-Plus-Gesetz) in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können. Empfangende von Ausbildungsförderungen sowie von bestimmten sozialen Leistungen sind oftmals vom Wohngeldbezug ausgeschlossen.
In Wohngeldverfahren spielt die Bezirksregierung als Widerspruchsbehörde eine wichtige Rolle. Im Regierungsbezirk Köln übersenden die kreisfreien Städte Aachen, Bonn, Köln und Leverkusen die ihnen zugegangenen Widersprüche bei Nichtabhilfe zur Entscheidung an die Bezirksregierung Köln. Für die kreisangehörigen Kommunen sind die Kreisverwaltungen zuständige Widerspruchsbehörden.
Achtung:
Wohngeldanträge können nicht bei der Bezirksregierung Köln, sondern bei der jeweils zuständigen Wohngeldstelle Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung gestellt werden. Weitere Informationen hierzu sind auf der Internetseite des Landesministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD NRW) abrufbar.
Wohnraumförderung
Die demografische Entwicklung und die veränderte Lage auf den Wohnungsmärkten fordern von der Wohnungspolitik neue Schwerpunkte und Inhalte. Stichworte wie „Wohnen im Alter“, „Barrierefreiheit“ und „Klimaschutz“ sind heute bereits Kernelemente des modernen Wohnungsbaus.
Das Land NRW fördert dabei den Neubau von Miet- und Genossenschaftswohnungen, deren Ausbau und Erweiterung, Eigentumsmaßnahmen, Wohnheime für Seniorinnen und Senioren und Wohnheime für Menschen mit Behinderungen. Darüber hinaus fördert es Modernisierungsmaßnahmen.
Bewilligungsbehörden für die entsprechenden Fördermittel sind die Kreise und kreisfreien Städte. Diese sind zunächst auch Ansprechpartner bei Fragen zu den Konditionen der Wohnraumförderung. Weitere Informationen hierzu sind auf der Internetseite des Landesministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD NRW) abrufbar.
Die Bezirksregierung Köln nimmt hierbei die Aufsichtsfunktion wahr und ist zuständig für Widerspruchsbearbeitung bei Nichtabhilfe durch die Ausgangsbehörden in diesem Bereich sowie für den Bereich Wohnberechtigungsscheine. Darüber hinaus werden Landesbedienstetenmietwohnungen ebenso durch die Bezirksregierung Köln vergeben wie Löschungsbewilligungen erteilt, um zugunsten des Landes NRW eingetragene beschränkt persönliche Dienstbarkeiten, wie bspw. Belegungs- und Wohnungsrechte, welche im Gegenzug für die Gewährung von Darlehen durch die ehemalige Wohnungsbauförderungsanstalt im Grundbuch eingetragen wurden, löschen zu lassen.