Bezirksregierung
Köln

Aktuelle wichtige Informationen zur laufenden 1. Förderperiode

Auf diesem Bild sehen Sie einen großen Schaufelradbagger sowie eine Tagebaulandschaft und eine Wiese mit mehreren Windrädern.

Informationen zum Zeitplan der laufenden ersten Förderperiode des Rheinischen Reviers - Fristen und Anforderungen für das Bewilligungsverfahren 2026

Um den erfolgreichen Abschluss der ersten Förderperiode zu gewährleisten und eine zeitgerechte Bewilligung der Vorhaben sicherzustellen, hat die Bezirksregierung Köln (BRK) als Bewilligungsbehörde verbindliche Eckpunkte und Fristen für das Jahr 2026 festgelegt. 

Derzeit betreut die BRK über 500 Projekte in verschiedenen Förderprogrammen und -angeboten. Um einen „Flaschenhals“ in der Bearbeitung zu vermeiden und das gemeinsame Ziel – die Bewilligung aller förderfähigen Projekte – zu erreichen, ist die Einhaltung des folgenden Zeitplans unumgänglich. 

1. Frist für Erstkontakt bei neuen KEE's Stichtag: 15.03.2026

Für neue Vorhaben im Rahmen von Kriterien gesteuerten Einzelfallentscheidungen (KEE) ist ein erstmaliger Kontakt zur BRK bis spätestens Mitte März zwingend erforderlich.

  • Priorisierung: Projekte, die nach dieser Frist gemeldet werden, können in der 1. Förderperiode nicht mehr bearbeitet werden.
  • Qualitätssicherung: Fachressorts, die den Weg über die KEE-Anmeldung wählen, müssen die Qualifizierung der Vorhaben (LP 2 nach HOAI, Zusätzlichkeit, Strukturwirksamkeit) sowie die rechtzeitige Einholung von Gremienbeschlüssen bis zur Antragstellung gewährleisten.

2. Einreichung prüffähiger Anträge (Zentrale Ausschlussfrist) Stichtag: 30.06.2026

Für alle Vorhaben aus den Förderangeboten im regulären Dialogverfahren sowie für Anträge aus Förderprogrammen muss bis spätestens 30.06.2026 ein prüffähiger Antrag vorliegen.

Ein prüffähiger Antrag erfordert:

  • Vollständiger Antrag muss eingereicht worden sein, inklusive aller Unterlagen und Nachweise. Es muss auf alle wesentlichen Punkte im Antrag eingegangen worden sein.
    • Finanzierungsplan
    • Angaben zum Eigenanteil
    • beihilferechtliche Würdigung
    • Planungsrecht
    • Angaben zur Zusätzlichkeit des Vorhabens
    • Haushaltsplanung
  • Bei Bauvorhaben: Einreichung der baufachlichen Prüfung (näheres hierzu in den bereitgestellten Unterlagen) welche durch die Kommune durchzuführen ist. Die Durchführung muss durch die Kommune bestätigt werden.
  • Mindestens eine abgeschlossene Leistungsphase 2 (HOAI) (näheres hierzu in den bereitgestellten Unterlagen). Dies bedeutet eine Beauftragung des Planers, bis spätestens Mitte März.
  • Bestätigung der Zusätzlichkeit zum Landeshaushalt und der Strukturwirksamkeit durch die Fachreferate.
  • Vorab-Klärung der Antragsberechtigung (insb. bei Übernahme öffentlicher Aufgaben durch Dritte muss die Kommune diese dem Antragsteller übertragen haben) in Abstimmung mit den Fachressorts.

3. Gremienbeschlüsse und Bund-Länder-Abstimmung

  • Regionaler Konsens: Der Regionale Konsens ist keine automatische Bewilligungsgarantie. Mögliche Ablehnungen aus fachlichen oder haushaltsrechtlichen Gründen sind hier weiterhin möglich.
  • Einvernehmen des Bundes: Es wird darauf hingewiesen, dass der Bund ein einmonatiges Vetorecht hat. Eine Genehmigungsfiktion ist hier nicht gegeben. Die Erfahrung der letzten Monate zeigt, dass der Bund für seine Prüfung die Frist deutlich überschreitet und oftmals Informationen nachfordert. Eine frühzeitige und vollumfängliche Einreichung der Unterlagen ist daher aufgrund der zeitlichen Begrenzung in der 1. Förderperiode ratsam.