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Köln

Aktuelles zum Förderprogramm Energetische Sanierung

Das Förderprogramm Energetische Sanierung kommunaler Gebäude im Rheinischen Revier ist auf überwältigende Resonanz gestoßen – und belegt eindrucksvoll, wie groß der Wille vor Ort ist, Schulen, Rathäuser und Sporthallen klimafit zu machen.

Der Erfolg des Programms geht allerdings über die bislang eingeplanten Mittel weit hinaus. Daher hat das Land Nordrhein-Westfalen das Programm zwischenzeitlich gestoppt und die Zeit genutzt, die Verfahren zu optimieren und das Budget von 200 Mio. Euro auf 400 Mio. Euro zu verdoppeln. Um sicherzustellen, dass jede Kommune und jeder Kreis im Rheinischen Revier von diesem Förderprogramm profitieren kann, hat das Land einen Verteilmechanismus entwickelt, um die Mittel je Kommune und je Kreis fair zu budgetieren.

Die Budgetierung erfolgt in Anlehnung an den Förderschlüssel des Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG). So ist für jede Kommune und jeden Kreis transparent, wie viel Förderbudget jeweils für Vorhaben der energetischen Sanierung kommunaler Gebäude zur Verfügung steht. Das jeweilige Förderbudget sowie die voraussichtliche Kofinanzierung des Landes können der Tabelle im Downloadbereich entnommen werden. Auf dieser Basis wird das Programm nun wieder geöffnet und Anträge können bis zum 30. Juni 2026 eingereicht werden.

Das maximale Förderbudget je Kommune und Kreis ist gedeckelt. Kommunen und Kreise sind dabei frei, dieses Budget auf ihre eingereichten Anträge zu verteilen. Sie müssen jedoch nachweisen, dass die Gesamtfinanzierung der Vorhaben gesichert ist. Erforderliche Gremienbeschlüsse können binnen angemessener Frist auch nach dem 30. Juni 2026 nachgereicht werden.

Übersteigt das Projektvolumen einer Kommune oder eines Kreises das ihr zustehende Förderbudget, ist eine inhaltliche Anpassung der Vorhaben nicht zwingend erforderlich. Die Kommune oder der Kreis muss gegenüber der Bewilligungsbehörde jedoch erklären, den entsprechend erhöhten Eigenanteil zu tragen. Alternativ können eingereichte Anträge reduziert oder in Einzelmaßnahmen aufgeteilt werden.

Liegt das Projektvolumen unter dem verfügbaren Förderbudget, können bis zum 30. Juni 2026 weitere Anträge eingereicht werden.

Bereits bewilligte Vorhaben bleiben von dieser Neuregelung ausgenommen.

Mit der Neugestaltung des Programms sichern wir nicht nur eine faire Budgetierung der Mittel – wir nutzen die Gelegenheit zugleich, weitere Investitionen aus dem Nordrhein-Westfalen-Plan zu mobilisieren. Nachdem der Bund die notwendigen Voraussetzungen geschaffen hat, hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der es Kommunen und Kreisen ermöglicht, ihre Eigenanteile aus Mitteln des Nordrhein-Westfalen-Plans zu erbringen. Das Gesetz befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren.

Die Kommunalagentur NRW steht Kommunen und Kreisen weiterhin für Beratungsleistungen zur Verfügung.