Bezirksregierung
Köln

Struktur- und Dorfentwicklung

Die Finanzhilfen im Bund-Landes-Programm werden zur Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung zum Einsatz gebracht.

Dorfentwicklung

Die in allen 5 Bezirksregierungen Nordrhein-Westfalens zum Stichtag vorliegenden bewilligungsreifen Anträge werden im Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz nach landesweit einheitlichen Projektauswahlkriterien bewertet. Anträge sind bewilligungsreif sobald alle notwendigen Unterlagen vollständig und prüffähig vorliegen. Anschließend werden diese im Ministerium anhand der erreichten Punktzahl zu einem landesweiten Ranking zusammengeführt. Die Bewilligung erfolgt gemäß den verfügbaren Haushaltmitteln anhand dieses Rankings, die für 2023 voraussichtlich sehr knapp bemessen sein werden.

Bitte setzen Sie sich vor einer Antragstellung mit uns in Verbindung, damit wir die Förderfähigkeit und die Wahrscheinlichkeit einer Förderung ausloten können.

Förderanträge können ab dem 1. Juli 2023 auf der Förderplattform förderung.NRW, erreichbar unter https://www.xn--frderung-n4a.nrw/auth/login, bis zum 31. August 2023 digital eingereicht werden. Eine spätere Antragstellung wird auch technisch nicht mehr möglich sein.