Der Regionalplan Köln legt zusammen mit seinen Sachlichen Teilplänen Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) und Erneuerbare Energien die Ziele und Grundsätze der Raumordnung für den gesamten Regierungsbezirk Köln fest. Übergeordnetes Ziel der Regionalpläne ist es, die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang zu bringen sowie Vorsorge für einzelne Nutzungen zu treffen. Dabei werden die unterschiedlichen Voraussetzungen eines Raums berücksichtigt und auftretende Konflikte ausgeglichen.
Regionalplan Köln aktuelle Fassung
Die Regelungen, die der Regionalplan und seine Teilpläne enthalten, sind von allen räumlichen (Fach-) Planungen (Bauleitplanung, Landschaftsplanung etc.) gleichermaßen einzuhalten. Sie haben die Form von zeichnerischen und textlichen Festlegungen.
Der Regionalplan Köln enthält Festlegungen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums, insbesondere zu der anzustrebenden Siedlungs- und Freiraumstruktur, sowie den zu sichernden Standorten und Trassen für Infrastruktur.
Der Sachliche Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) trifft Vorgaben für den Abbau und die Nachnutzung von Abgrabungen für Lockergesteine im Regierungsbezirk Köln. Grundlegendes Ziel ist die Konzentration des Abgrabungsgeschehens auf raumverträgliche, möglichst konfliktarme Standorte.
Der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien beinhaltet alle rechtlichen und regionalplanerisch notwendigen Vorgaben für einen zügigen Ausbau der Erneuerbaren Energien in der Region Köln. Durch die zeichnerische Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergie (Windenergiebereiche) setzt er die rechtlichen Anforderungen des Windenergiebedarfsgesetzes und des Landesentwicklungsplan NRW um. Im Mittelpunkt steht die zeichnerische Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergie (Windenergiebereiche)
Nachfolgend wird der Regionalplan Köln und seine zugehörigen Teilpläne in der derzeit geltenden Fassung als Download bereitgestellt. Regionalplanänderungen, die nach Inkrafttreten der Neuaufstellung des Regionalplans und seiner Teilpläne in 2025 rechtwirksam werden, sind in die nachstehenden Fassungen eingearbeitet. Der aktuellste Stand des Regionalplans ergibt sich aus den für das Inkrafttreten von Regionalplanänderungen maßgeblichen Bekanntmachungen im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen.
Downloads (Regionalplan Köln - aktuelle Fassung)
Interaktive Karte der zeichnerischen Festlegungen
Regionalplan Köln alte Fassung
Der Regionalplan Köln (alte Fassung) (a.F.) mit den räumlichen Teilabschnitten Region Aachen, Bonn/Rhein-Sieg und Köln wurden zum Großteil durch die Neuaufstellung des aktuell rechtswirksamen Regionalplans und seiner Teilpläne ersetzt. Für einzelne Sonderfälle bestehen seine Festlegungen allerdings fort.
Dies betrifft zum einen Festlegungen zur Sicherung und zum Abbau von Festgesteinen (z. B. Karnonatgestein, Sandstein, Vulkanit). Diese waren weder Gegenstand des Verfahrens zur Neuaufstellung des Regionalplans noch des Verfahrens zur Aufstellung des sachlichen Teilplans Nichtenergetische Rohstoffe. Für die Festgestein-BSAB besteht derzeit kein Planerfordernis, da mit dem Regionalplan a.F. insbesondere die landesplanerischen Vorgaben hinsichtlich der Versorgungszeiträume (vgl. Ziel 9.2-3 LEP NRW) erfüllt sind. Die zeichnerischen und textlichen Festlegungen des Regionalplans a.F zu Festgestein-BSAB bleiben daher von der Regionalplan-Neuaufstellung und dem Teilplan NR unberührt und gelten fort.
Zum anderen wurden einzelne Festlegungen im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans, aufgrund von Bedenken Seitens der Landesplanungsbehörde, von der Bekanntmachung ausgenommen. In diesen Bereichen gelten die Festlegungen des Regionalplan (a.F.) ebenfalls fort.
Der Regionalplan (a.F.) besteht aus den drei räumlichen Teilabschnitten Region Aachen, Region Bonn/Rhein-Sieg und Region Köln.
Downloads (Regionalplan Köln - alte Fassung)
Bereithaltung von Raumordnungsplänen und Unterlagen
Die vollständigen Verfahrensunterlagen, inklusive Begründung, Umweltprüfung, Dokumentation des Abwägungsprozesses, Rechtsbehelfsbelehrung und sonstige zweckdienlichen Unterlagen zu abgeschlossenen, bekanntgemachten Regionalplanverfahren sind im Bereich Verfahrensübersichten unter Regionalplanverfahren (siehe Empfehlungen) veröffentlicht und werden dort bereitgehalten.