Die Bezirksregierung Köln fördert Maßnahmen der Kommunen, die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Nahmobilität dringend erforderlich sind.
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Antragsteller*innen der Baumaßnahmen sind die Kreise, die kreisfreien Städte, die kreisangehörigen Städte und Gemeinden.
Für Förderprojekte im Bereich Öffentlichkeitsarbeit müssen die Antragstellenden als fußgänger- und fahrradfreundlich anerkannt und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der fahrradfreundlichen Städte (AGFS) sein.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Bau- und Ausbauvorhaben, grundhafte Erneuerung sowie weitere Vorhaben der Nahmobilität, die geeignet sind, sicheren und barrierefreien Rad- und Fußverkehr zu gewährleisten und motorisierten Individualverkehr auf den Rad- und Fußverkehr zu verlagern. Dabei ist der Vernetzung mit dem öffentlichen Personenverkehr angemessen Rechnung zu tragen.
Die Bezirksregierung Köln in ihrer Funktion als Bewilligungsbehörde berät die Vertreter*innen der Kommunen dahingehend, dass die einzureichenden Finanzierungsanträge einem wirtschaftlichen und planerischem Optimum entsprechen und so die zur Verfügung stehenden Fördermittel nutzbringend eingesetzt werden können.
Förderfähig sind im Einzelnen:
- Neubau, Ausbau und Markierung von Radverkehrsanlagen
- Neubau und Ausbau von Fußverkehrsanlagen
- Bau und Sicherung von Querungsmöglichkeiten für Rad- und Fußverkehr
- barrierefreie, fußverkehrsgerechte Kreuzungsgestaltungen
- Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Verkehrsraum ohne Verknüpfung zum ÖPNV und SPNV
- Service- und Rastplätze an Radschnellverbindungen
- Erfassung des Radverkehrsnetzes
- Erstellung von Nahmobilitätskonzepten
- Wegweisungssysteme für Radverkehrsnetze
- Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung der Nahmobilität (nur für Mitglieder der AGFS)
Wie viel Förderung gibt es?
Die aktuellen Fördersätze können dem Fördertableau entnommen werden, das unter Downloads bereitgestellt wird.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?
Bei den Bauvorhaben muss es sich um Investitionen handeln. Unterhaltung und Instandsetzung sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Zweckbindung beträgt in der Regel 20 Jahre, abweichend in Einzelfällen 10 Jahre.
Bagatellgrenzen:
- 20.000 Euro bei Radverkehrsanlagen und Fußverkehrsanlagen
- 5.000 Euro bei allen anderen Maßnahmen
Wie läuft das Förderverfahren ab?
Der Förderantrag (Finanzierungsantrag) ist der Bezirksregierung Köln als Bewilligungsbehörde spätestens bis zum 31. Mai des dem vorgesehenen Baubeginn vorausgehenden Jahres in digitaler Ausfertigung über das Funktionspostfach dezernat25[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de (dezernat25@bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de) vorzulegen.
Als Antragsformular ist das Muster 1 zu verwenden, das unter Downloads bereitgestellt wird.
Die Ausfüllhinweise zu den entsprechenden Mustern sind zu beachten.
Auf Grundlage des Jahresförderprogramms prüft die Bezirksregierung Köln maßnahmenbezogene Finanzierungsanträge und bewilligt die Mittel. Nach Fertigstellung des Vorhabens überprüft die Bezirksregierung Köln die zweckentsprechende Verwendung der Mittel. Die für die Antragsabwicklung benötigten Richtlinien und Vordrucke stehen zum Herunterladen zur Verfügung.
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
- Landeshaushaltsordnung Nordrhein-Westfalen (LHO NRW)
- Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi Nah)