Hier beantragen Sie Leistungen, wenn Sie an einer Aufstiegsfortbildung teilnehmen und Ihren ersten Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben. Dasselbe gilt, wenn Sie im Inland keinen ständigen Wohnsitz haben und Ihre Fortbildungsstätte in NRW liegt.
Aktueller Bearbeitungsstand
Anträge eingereicht bis zum 27.04.2026:
| Vollständig eingereicht bis zum 27.04.2026 | Unvollständig eingereicht bis zum 27.04.2026 |
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| Bescheid wird erstellt (Der Versand der Bescheide erfolgt frühestens zu Beginn des Bewilligungszeitraums.) | Sie erhalten ein Anforderungsschreiben (Nachgereichte Unterlagen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.) |
Nur vollständig eingereichte Anträge können wir abschließend bearbeiten. Bitte nutzen Sie die Hinweise und Checklisten, um Verzögerungen durch Nachreichungen zu vermeiden.
Das Team AFBG arbeitet mit Hochdruck an der Bewilligung Ihrer Anträge. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab und orientieren Sie sich an der o. a. Tabelle, um den voraussichtlichen Zeitpunkt der Bearbeitung einzuschätzen.
Antragsstellung
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Empfehlung:
Stellen Sie den Antrag mindestens 3 Monate vor Beginn der Fortbildung.