Bezirksregierung
Köln

Wege in den Schuldienst

Wer als Lehrkraft in verschiedenen Schulformen (Grundschule, Hauptschule, Realschule, Sekundarschule, Gesamtschule, Gymnasium, Berufskolleg) oder als Fachlehrkraft in Förderschulen tätig werden möchte, findet hier Informationen zu den unterschiedlichen Wegen, Voraussetzungen und Anerkennungen, die den Einsatz in einer Schule ermöglichen.

Sie möchten Lehrkraft im Schuldienst in Nordrhein-Westfalen werden? 
Wir freuen uns über Ihr Interesse und zeigen Ihnen nachfolgend die unterschiedlichen Wege sowie die unterschiedlichen Voraussetzungen auf, die Ihnen einen solchen Einsatz ermöglichen. 

Vorbereitungsdienst

Personen, die ein lehramtsbezogenes Studium mit einem Master of Education abgeschlossen haben, erlangen ein lehramtsbezogenes Staatsexamen über den Vorbereitungsdienst. Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst in NRW erfolgt über das SEVON-Portal 
Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate und schließt mit einer Staatsprüfung ab.  

Berufsbegleitender Seiteneinstieg (OBAS)

Personen, die einen FH-Master oder einen an einer Universität, einer Kunst- oder Musikhochschule oder der Deutschen Sporthochschule Köln einen Hochschulabschluss vorweisen, können sich über das Einstellungsportal LOIS auf ausgeschriebene Stellen bewerben, die für den Seiteneinstieg geöffnet sind. 
Die Ausbildung umfasst 24 Monate und schließt mit einer Staatsprüfung ab.

Berufsbegleitende Ausbildung für Lehrkräfte (VOBASOF)

Lehrkräfte, die bereits Inhaber/ Inhaberin einer Lehramtsbefähigung sind, können zusätzlich das Lehramt für sonderpädagogische Förderung (in den Fachrichtungen "Lernen" oder "sozial-emotionale Entwicklung" ) erwerben.  Die Ausbildung umfasst 18 Monate und schließt mit einer Staatsprüfung ab. 
 

Pädagogische Einführung für Seiteneinsteiger (PE)

Diese Maßnahme richtet sich an Personen, die bereits in einem befristeten Arbeitsverhältnis als Lehrkraft im Tarifbeschäftigtenverhältnis an einer Schule des Landes NRW beschäftigt sind und die Teilnahme an der Pädagogischen Einführung beantragen. Dazu verfügen die Lehrkräfte über einen nicht lehramtsbezogenen Studienabschluss an einer Universität, einer Kunsthochschule, einer Musikhochschule oder an der Deutschen Sporthochschule Köln oder an einer Fachhochschule in einem der ausgeschriebenen Fächer. Eine Pädagogische Einführung kann an den Schulformen Grundschule (nur in den Fächern Kunst, Musik, Sport, Englisch) sowie an allen anderen Schulformen in den ausgeschriebenen Fächern durchgeführt werden. Die Maßnahme schließt mit einer Teilnahmebescheinigung durch das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung sowie eine Bewährungsfeststellung ab.  

Ausbildung zur Fachlehrkraft an Förderschulen

Diese Ausbildung richtet sich an Personen, die an Förderschulen mit den Förderschwerpunkten "geistige Entwicklung" oder "körperlich-motorische Entwicklung" oder in der vorschulischen Erziehung und Förderung von Kindern mit den Förderschwerpunkten "Sehen" und "Hören u. Kommunikation" eingesetzt werden. Fachlehrkräfte übernehmen Aufgaben als Mitglied eines Klassenteams, in der in der Regel auch eine Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung eingesetzt ist. Die Ausbildung findet an einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung statt, dauert 18 Monate und schließt mit einer Abschlussprüfung (keine Lehramtsbefähgigung) ab. 

Anerkennung von Lehramtsabschlüssen aus anderen Bundesländern und der ehemaligen DDR

Die Anerkennung eines Lehramtsabschlusses aus der ehemaligen DDR erfolgt über die Bezirksregierung Köln.
Bitte schicken Sie Ihren formlosen Antrag einschließlich der dazugehörigen Nachweise an dezernat46[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de (dezernat46@bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de).

Die Anerkennung von Lehramtsabschlüssen aus anderen Bundesländern erfolgt für

  • die Lehrämter Grundschule, Haupt-, Real-, Gesamtschule und Sekundarschule, sowie für das Lehramt sonderpädagogische Förderung über die Bezirksregierung Münster
  • die Lehrämter Berufskolleg und Gymnasium/Gesamtschule über die Bezirksregierung Düsseldorf

Die Anerkennung von Lehramtsabschlüssen aus anderen Ländern erfolgt

  • aus dem EU-Ausland, dem EWR und der Schweiz über die Bezirksregierung Arnsberg.
  • aus Ländern, die nicht der EU oder dem EWR angehören über die Bezirksregierung Detmold.