Bezirksregierung
Köln

Der Vorbereitungsdienst in Nordrhein-Westfalen

Der Vorbereitungsdienst in NRW bereitet angehende Lehrkräfte auf die Arbeit als Lehrkraft in einem Lehramt vor. Er richtet sich an alle Absolventinnen und Absolventen eines lehramtsbezogenen Hochschulstudiums und endet mit einer Staatsprüfung. Informationen zum Zugang zum Vorbereitungsdienst einschließlich der Anerkennung von Abschlüssen aus anderen (Bundes-)ländern erhalten Sie hier.    

Wie bewerbe und wo bewerbe ich mich auf einen Platz im Vorbereitungsdienst und wie erfolgt die Zuweisung an ein Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL)?

Wer einen Master of Education in einem Lehramt erworben hat, kann sich über das SEVON-Portal bei einer der fünf Bezirksregierungen für einen Ausbildungsplatz für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst bewerben.

Es gibt zwei Einstellungsverfahren pro Jahr - zum 1.5. und zum 1.11. jedes Jahres. 
Grundlegend für ein gelingendes Bewerbungsverfahren ist das Prinzip der Chancengleichheit für alle Bewerbenden. Um dieses zu gewähren, bewerben sich alle Absolventinnen und Absolventen unter gleichen Bedingungen über das SEVON-Portal. Jede/r Bewerbende kann dabei Ortswünsche angeben und diese mit dem Nachweis sozialer Gründe begründen.

Alle weiteren Details, die Sie zu einer Bewerbung über das SEVON-Portal wissen müssen, z.B. Fristen, Einstellungsunterlagen, Einstellungsstandorte zu einem bestimmten Einstellungstermin erfahren Sie über die Homepage des Schulministeriums NRW unter dem Titel "Einstellung in den Vorbereitungsdienst - Hinweise für Bewerbende"

Wie finde ich meine Ausbildungsschule?

Nach Abschluss des SEVON-Verfahrens erfolgt über die jeweilige Bezirksregierung die Zuweisung an ein Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung und das entsprechende lehramtsbezogene Seminar. Durch das ZfsL erfolgt dann die Zuweisung an eine Ausbildungsschule in der Ausbildungsregion des jeweiligen Seminarstandortes. Dabei gibt es kein Anrecht auf die Zuweisung an eine bestimmte Ausbildungsschule, auch dann nicht, wenn dort das Praxissemester absolviert oder im Rahmen eines Vertretungsvertrages unterrichtet wurde. Unter Berücksichtigung des Prinzips der Gleichbehandlung sowie möglicher sozialer Besonderheiten findet das Seminar für jede Auszubildende und jeden Auszubildenden eine passende Ausbildungsschule.

Ein Tausch eines zugeordneten Ausbildungsplatzes ist ausschließlich über ein festgelegtes Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dieses Verfahren wird in der Einstellungsverfügung der zugeordneten Bezirksregierung  erläutert.

Wie kann ich meinen lehramtsbezognen Hochschulabschluss, der in einem anderen Bundesland erworben wurde, für die Teilnahme am Vorbereitungsdienst anerkennen lassen?

Die Anerkennung von Lehramtsabschlüssen aus anderen Bundesländern erfolgt

  • im Lehramt Grundschule, Haupt,-Real,- Sekundarschule und Gesamtschule sowie im Lehramt sonderpädagogische Förderung über die Bezirksregierung Münster,
  • im Lehramt Gymnasium/Gesamtschule sowie im Lehramt Berufskolleg über die Bezirksregierung Düsseldorf

Wo kann ich lehramtsbezogene Hochschulabschlüsse aus anderen Ländern anerkennen lassen?

Die Anerkennung von Lehramtsabschlüssen aus anderen Ländern erfolgt

  • aus dem EU-Ausland, dem EWR und der Schweiz über die Bezirksregierung Arnsberg.
  • aus Ländern, die nicht der EU oder dem EWR angehören über die Bezirksregierung Detmold.