Bezirksregierung
Köln

OBAS - Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst zum Erwerb einer Lehramtsbefähigung

Der berufsbegleitende Seiteneinstieg ermöglicht Personen, die einen nicht-lehramtsbezogenen Abschluss erworben haben, eine Lehramtsbefähigung zu erwerben. Hier erhalten Sie wichtige Informationen zu den Voraussetzungen und Wegen, einen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst (OBAS) zu absolvieren.

Das OBAS-Programm (Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern) bietet Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen ohne Lehramtsstudium die Möglichkeit, eine Lehramtsbefähigung in Nordrhein-Westfalen zu erwerben. 
Dieses Programm richtet sich an Personen, die über einen FH-Master oder einen an einer Universität, einer Kunst- oder Musikhochschue oder der Deutschen Sporthochschule Köln erworbenen Hochschulabschluss verfügen und zusätzlich eine mind. zweijährige Berufstätigkeit oder zweijährige Betreuung eines minderjährigen Kindes nachweisen können. Eine OBAS-Ausbildung kann in allen Lehrämtern durchgeführt werden.  
 

Wie und wo kann ich mich auf eine OBAS-Stelle bewerben?

Stellen, die für den Seiteneinstieg geöffnet sind und eine Teilnahme am berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst ermöglichen, findet man in dem Stellenportal LOIS.NRW, die für den Seiteneinstieg geöffnet sind.
Nach der Bewerbung an einer Schule wird im Rahmen eines Auswahlverfahrens eine Prognose für einen erwartbaren Ausbildungserfolg getroffen. Eine positive Prognose ist die Voraussetzung, um ein Einstellungsangebot erhalten zu können.
Vor dem Hintergrund der erbrachten Studienleistungen werden bei der Prognoseentscheidung zwei Fächer (im Lehramt sonderpädagogische Förderung: ein Fach und ein Förderschwerpunkt) festgelegt.

Wie erfolgt die Zuordnung zu einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL)?

Mit der unbefristeten Einstellung durch die Bezirksregierung Köln (resp. durch das jeweilige Schulamt im Lehramt Grundschule) wird ein lehramtsbezogenes Seminar in einem ZfsL für die Ausbildung festgelegt.
Sobald die Zuweisung durch die Bezirksregierung erfolgt ist, erhalten die Bewerbenden die entsprechende Information, so dass eine Kontaktaufnahme mit dem zugeordneten Seminarstandort (ZfsL) erfolgen kann.

Die 24-monatige berufsbegleitende Ausbildung startet unabhängig vom Einstellungstermin grundsätzlich an einem 1.5. oder 1.11. des Jahres.

Wo finde ich ein Beratungsangebot zu meinen Fragen rund um den Seiteneinstieg?

Für Fragen zu den Voraussetzungen und Bedingungen der Ausbildung im berufsbegleitenden Seiteneinstieg (OBAS) steht in der Bezirksregierung Köln Frau Michaela Paessler (michaela[dot]paessler[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de (michaela[dot]paessler@bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de)) zur Verfügung.

Ebenso können Sie sich mit Ihren Fragen zum berufsbegleitenden Seiteneinstieg an die landesweite Beratungsstelle für den Seiteneinstieg unter beratung[at]lehrkraft-werden[dot]nrw[dot]de (beratung@lehrkraft-werden[dot]nrw[dot]de) wenden.  

Für ausbildungsbezogene Fragestellungen im berufsbegleitenden Seiteneinstieg wenden Sie sich gerne an die lehramtsbezogenen Seminare in den verschiedenen Zentren für schulpraktische Lehrkräfteausbildung.