Bezirksregierung
Köln

Bekanntmachung nach §57 GwG

Die Bezirksregierung Köln ist als zuständige Aufsichtsbehörde verpflichtet, bestandskräftige aufsichtsbehördliche Maßnahmen und unanfechtbare Bußgeldentscheidungen auf Ihrer Internetseite zu veröffentlichen. In der Bekanntmachung sind grundsätzlich die Art des Verstoßes sowie die für den Verstoß verantwortliche Personen und Vereinigungen zu benennen. 

Die Publizierung der Maßnahmen kann gemäß § 57 Abs. 2 und 3 GwG auch teilanonymisiert erfolgen. Die Bekanntmachungen bleiben für fünf Jahre veröffentlicht.

Lfd. Nr.Bestands- bzw. rechtskräftig seitArt der MaßnahmeArt und Charakter des VerstoßesSektor/BereichFür den Verstoß verantwortliche natürliche oder juristische Person oder Personenvereinigung