Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren verfolgt den Zweck, Flächen für die Umlegung des Rheindorfer Baches bereit zustellen und Landnutzungskonflikte aufzulösen.
Anlass hierfür ist die Planung der Bundesstadt Bonn zur Gewässerumlegung des Mündungsbereiches des Rheindorfer Baches, um den Hochwasserschutz für die Ortslage Bonn-Graurheindorf zu verbessern. Die Planung sieht die Schaffung eines Retentionsraumes sowie die Neugestaltung einer weitestgehend natürlichen, eigendynamischen Mündungsaue eines Rheinzuflusses vor. Die geplante Bachumlegung dient der ökologischen Aufwertung des Rheindorfer Bachs nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Zugleich hat sie große Bedeutung für den Hochwasserschutz in Graurheindorf. Der Bach soll künftig ab der Rheindorfer Burg entlang des Buschdorfer Kirchwegs und weiter über die landwirtschaftlichen Flächen fließen und schließlich unmittelbar vor der Mondorfer Fähre – außerhalb von Graurheindorf - in den Rhein münden. Ziel des Verfahrens ist es, die erforderlichen Flächen zur Umsetzung der o.g. Planungen der Stadt Bonn als Träger der Maßnahme durch Flächentausch bereit zu stellen. Die Stadt Bonn bringt ausreichend geeignete Tauschflächen in das Verfahren ein. Eine weitere Zielsetzung des Verfahrens ist die Arrondierung der zersplitterten privaten landwirtschaftlichen Flächen, um für die dort wirtschaftenden Betriebe wirtschaftlichen Vorteile zu erzielen, indem größere Flurstücke ausgewiesen werden.
Verfahrensdaten
| Aktenzeichen: | 33.44 - |
| Verfahrensart: | Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
| Verfahrensgröße: | 65 ha |
| Anzahl der Eigentumsverhältnisse: | 96 |
| Beteiligte Städte / Gemeinden: | Stadt Bonn |
Verfahrensablauf
| Aufklärungstermine | 01.10.2026 |