Bezirksregierung
Köln

Umbau des Autobahnkreuzes Köln-Nord im Zuge der A 1 einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an Verkehrswegen und Anlagen Dritter auf dem Gebiet der Stadt Köln

Antragstellerin/Vorhabenträgerin Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde
Landesbetrieb Straßenbau NRW Bezirksregierung Köln
  • Die Offenlage der Planunterlagen fand in der Stadt Köln vom 30.08.2017 bis 29.09.2017 statt; damit endete die Einwendungsfrist am 30.10.2017
  • Die Vorhabenträgerin hat Planänderungen als Deckblatt 1 in das Verfahren eingebracht
  • Den vom Deckblatt betroffenen Trägern öffentlicher Belange sowie privaten Betroffenen wurde die geänderten Planunterlagen mit Schreiben vom 15.08.2018 zur Stellungnahme bzw. zur Erhebung von Einwendungen zugesandt
  • Da keine Einwendungen im dem Verfahren erhoben wurden, konnte auf einen Erörterungstermin verzichtet werden
  • Mit Datum vom 07.01.2019 hat die Planfeststellungsbehörde über das Vorhaben entschieden und den Planfeststellungsbeschluss erlassen.
  • Der Planfeststellungsbeschluss wird zusammen mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans in der Stadt Köln in der Zeit vom 11.02.2019 bis einschließlich zum 25.02.2019 zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt. Ort und Zeit der Auslegung macht die Stadt Köln zuvor ortsüblich bekannt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Absatz 5 Satz 3 VwVfG NRW). Hierauf wird in den Bekanntmachungen hingewiesen. Der Inhalt der Bekanntmachung steht Ihnen nachfolgend zur Verfügung.
  • Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geklagt werden. Auf die Rechtsbehelfsbelehrung wird verwiesen.