Bezirksregierung
Köln

01. Änderung Regionalplan Köln - Festlegung eines Deponiestandorts, Hennef-Meisenbach

Die RSEB Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH hat mit Schreiben vom 09.04.2026 eine Änderung des Regionalplans Köln angeregt. Angeregt wird, im Regionalplan Köln einen Deponiestandort auf dem Gebiet der Stadt Hennef festzulegen. Dadurch sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das abfallrechtliche Zulassungsverfahren der „Deponie Vierwinden“ geschaffen werden.

Der vorgesehene Deponiestandort ist Bestandteil des Abfallwirtschaftskonzepts des Rhein-Sieg-Kreises (RSK) und dient der Sicherstellung der Entsorgung von DK-0-Materialien, insbesondere im rechtsrheinischen Kreisgebiet. Mit den geplanten Deponiekapazitäten am Standort „Vierwinden“ kann die Entsorgungssicherheit voraussichtlich für einen Zeitraum von etwa 14 Jahren gewährleistet werden. Die abfallwirtschaftliche Erforderlichkeit des Standorts wird durch den RSK als zuständige untere Abfallwirtschaftsbehörde bestätigt.

Gegenstand der Regionalplanänderung ist die Umwandlung eines ca. 6,5 ha großen Bereichs, der derzeit als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ (AFAB) mit der Freiraumfunktion „Bereich zum Schutz der Natur“ (BSN) und „Bereich für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ (BSLE) festgelegt ist, in einen „Bereich für Aufschüttungen und Ablagerungen“ mit der Zweckbindung „Abfalldeponie“ und dem Rekultivierungsziel „AFAB“ mit der Freiraumfunktion „BSN“. Die mit der Änderung der Zeichnerischen Festlegungen korrespondierenden Textlichen Festlegungen werden ebenfalls geändert.

Der Änderungsbereich befindet sich östlich des Ortsteils Hennef-Meisenbach und grenzt unmittelbar an die Landesgrenze mit Rheinland-Pfalz.

Verfahrensablauf

Frühzeitige Unterrichtung

Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen sind von der Änderung des Regionalplans zu unterrichten. Die öffentlichen Stellen sind aufzufordern, Aufschluss über diejenigen von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Planaufstellung bedeutsam sein können. Gleiches gilt für weitere ihnen vorliegende Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind.

Die Öffentlichkeit wurde durch die Veröffentlichung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln vom 20.04.2026 über die geplante Regionalplanänderung informiert. Darüber hinaus wurde eine Information über das Regionalplanänderungsverfahren online auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln eingestellt. Die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wurden mit Schreiben vom 15.04.2026 in schriftlicher und digitaler Form unterrichtet.

Scoping 

Bei der Aufstellung und Änderung von Raumordnungsplänen eine Umweltprüfung durchzuführen. Dabei sind die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Änderung auf die Schutzgüter 

  • Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit,
  • Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
  • Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft
  • kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie
  • die Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern 

zu ermitteln sowie in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. 

Zur Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung, einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrads des Umweltberichts ein Konsultationsverfahren (Scoping) durchzuführen. Hierzu fand eine Beteiligung öffentlicher Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den durch die Planung voraussichtlich verursachten Umweltauswirkungen berührt werden kann, statt.

Das Scoping zum Regionalplanänderungsverfahren wurde in Form eines schriftlichen Konsultationsverfahrens mit Schreiben vom 15.04.2026 eröffnet.

Aufstellungsbeschluss

Der Regionalrat Köln hat in seiner 3. Sitzung am 10.07.2026 unter TOP 5 die Aufstellung der Regionalplanänderung beschlossen.

Die Unterlagen zum Aufstellungsbeschluss können in der Sitzungsvorlage RR 25/2026 im Ratsinfosystem eingesehen werden. 

Beteiligungsverfahren

Der Entwurf der Regionalplanänderung wird zusammen mit der Planbegründung und dem Umweltbericht und ggf. weiteren zweckdienliche Unterlagen bei der Bezirksregierung Köln, im Internet sowie im Portal „Beteiligung NRW“ vom 11. August 2026 bis einschließlich 11. September 2026 öffentlich ausgelegt. 

Ort und Dauer der Auslegung wurden im Amtsblatt der Bezirksregierung Köln vom 03.08.2026 (Ausgabe 31) und online auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln bekannt gemacht. Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen können innerhalb der Beteiligungsfrist zum Planentwurf, zur Planbegründung und zum Umweltbericht Stellung nehmen.

Details zum Beteiligungsverfahren können der Bekanntmachung entnommen werden. 

Ausblick

Im Anschluss an das Beteiligungsverfahren erfolgt die regionalplanerische Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen durch die Regionalplanungsbehörde.

Sofern der Regionalrat Köln als regionaler Planungsträger eine Erörterung der Stellungnahmen beschließt, wird diese von Seiten der Regionalplanungsbehörde durchgeführt.

Wird der Planentwurf nach Durchführung der Beteiligung dergestalt geändert, dass dies zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führt, so wird der geänderte Teil erneut ausgelegt und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der regionale Planungsträger entscheidet abschließend über die Feststellung des Regionalplans. Im Anschluss wird dieser der Landesplanungsbehörde mit einem Bericht zum Aufstellungsverfahren und abwägungsrelevanten Unterlagen vorgelegt.

Die Regionalplanänderung ist der Landesplanungsbehörde in Bezug auf ihre Funktion als Landschaftsrahmenplan und forstlicher Rahmenplan anzuzeigen. Die Bekanntmachung erfolgt, wenn die Landesplanungsbehörde nicht innerhalb der Frist von höchstens vier Wochen nach Anzeige aufgrund einer Rechtsprüfung im Einvernehmen mit den für Naturschutz sowie Forsten zuständigen Ministerien unter Angabe von Gründen Einwendungen erhoben hat.

Die Bekanntmachungen der Regionalplanänderung erfolgt im Amtsblatt der Bezirksregierung Köln. Mit Bekanntmachung wird die Regionalplanänderung wirksam.