Die Verfügbarkeit von nichtenergetischen Rohstoffen wie Kiese und Sande stellt eine wesentliche Grundlage unserer heutigen Gesellschaft dar. Wirtschaft und Bevölkerung sind auf eine sichere und bedarfsgerechte Versorgung mit Bodenschätzen angewiesen. Gleichzeitig besteht ein gesellschaftliches Interesse an einer sparsamen und umweltverträglichen Nutzung von Rohstoffen, auch, um die Rohstoffversorgung für kommende Generationen sicherzustellen. Die planerische Sicherung von Lagerstätten für eine geordnete Gewinnung standortgebundener Rohstoffe ist Aufgabe der Raumordnung. Der Landesentwicklungsplan NRW beauftragt die Regionalplanung mit der entsprechenden räumlichen Planung. Demnach sind in den Regionalplänen „Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze“ (umgangssprachlich auch „Abgrabungsbereiche“ genannt) für nichtenergetische Rohstoffe zeichnerisch festzulegen.
Der seit dem 05.09.2025 rechtswirksame Regionalplan Köln, Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) – nachfolgend: Teilplan NR – kommt dem Auftrag des Landesentwicklungsplans nach und trifft entsprechende Festlegungen in Form von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung. Vorrangiges Ziel des Teilplans NR ist die zeichnerische Festlegung von BSAB als Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten bzw. mit Ausschlusswirkung (also mit „Konzentrationswirkung“), um das Abgrabungsgeschehen Lockergesteine im Regierungsbezirk Köln raumverträglich steuern zu können. Er bezieht sich ausschließlich auf die im Regierungsbezirk vorkommenden Lockergesteinsgruppen Kies/Kiessand, Ton/Schluff sowie präquartäre Kiese und Sande.
Verfahrensablauf
Den formellen Verfahrensschritten zur Aufstellung des Teilplans NR war ein breit angelegter, partizipativer und informeller Planungsprozess vorangestellt. Bereits frühzeitig hat die Regionalplanungsbehörde die regionalen Akteure in den Prozess zur Aufstellung des Teilplans NR eingebunden. Auf den fünf zwischen 2017 und 2020 durchgeführten Abgrabungskonferenzen hat sich die Regionalplanungsbehörde mit sämtlichen Akteuren inhaltlich ausgetauscht sowie im Zuge einer Kommunalbefragung 2018 die Belange der Städte und Gemeinden abgefragt.
Frühzeitige Unterrichtung
Mit Bekanntmachung der Frühzeitigen Unterrichtung gemäß § 9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln Nr. 39 vom 01.10.2018 wurde das formelle Verfahren zur Aufstellung des Teilplans NR eingeleitet. Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wurden in diesem Rahmen frühzeitig von der Aufstellung des Teilplans NR unterrichtet. Die öffentlichen Stellen wurden zudem aufgefordert, Aufschluss über diejenigen von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Planaufstellung bedeutsam sein können.
Scoping (Konsultationsverfahren gem. § 8 Abs. 1 ROG)
Das Konsultationsverfahren (Scoping) gem. § 8 Abs. 1 ROG wurde in der Zeit vom 23.11.2018 bis 31.01.2019 mit den öffentlichen Stellen (Scopingbeteiligte) durchgeführt.
Erster Planentwurf
Mit dem Erarbeitungsbeschluss vom 13.03.2020 hat der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln die Regionalplanungsbehörde beauftragt, auf der Grundlage des ersten Planentwurfs (Planentwurf 2020) die erste öffentliche Auslegung zur Aufstellung des Teilplans NR durchzuführen.
Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wurde im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung (erste Beteiligung) in der Zeit vom 07.09.2020 bis einschließlich 09.11.2020 Gelegenheit zur Stellungnahme zum ersten Entwurf des Teilplans NR, zu seiner Begründung und zum Umweltbericht gegeben.
Zweiter Planentwurf
Mit Beschluss des zweiten Planentwurfs und der zweiten öffentlichen Auslegung vom 03.05.2024 hat der Regionalrat die Regionalplanungsbehörde beauftragt, den überarbeiteten Entwurf des Teilplans NR erneut öffentlich auszulegen und erneut die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wurde in der Zeit vom 21.05.2024 bis einschließlich 25.06.2024 Gelegenheit zur Stellungnahme zum zweiten Entwurf des Teilplans NR, zu seiner Begründung und zum Umweltbericht gegeben.
Dritter Planentwurf
Die Erkenntnisse aus der zweiten öffentlichen Auslegung haben teilweise zu Änderungen an den zeichnerischen Festlegungen geführt, welche zu einer erstmaligen bzw. stärkeren Berührung von abwägungsrelevanten Belangen führten. Aus diesem Grund war eine erneute, dritte öffentliche Auslegung gem. § 9 Abs. 3 S. 1 ROG erforderlich. Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat daher in seiner Sitzung am 20.12.2024 den überarbeiteten dritten Entwurf zum Teilplan NR beschlossen und die Regionalplanungsbehörde mit der Durchführung einer erneuten Beteiligung beauftragt.
Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wurde anschließend in der Zeit vom 13.01.2025 bis einschließlich 13.02.2025 Gelegenheit zur Stellungnahme zum dritten Entwurf des Teilplans NR, zu seiner Begründung und zum Umweltbericht gegeben.
Feststellungsbeschluss
Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat schließlich in seiner Sitzung am 11.07.2025 den abschließenden Feststellungsbeschluss zum Teilplan NR gefasst.
Anzeige (Rechtsprüfung)
Der festgestellte Teilplan NR wurde der Landesplanungsbehörde mit Bericht vom 14.07.2025 angezeigt. Die anschließende Rechtsprüfung hat ergeben, dass keine Einwendungen erhoben werden.
Der Ausfertigungsvermerk der Geschäftsstelle des Regionalrats Köln kann nachfolgend unter dem Menüpunkt Downloads abgerufen werden.
Die Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen wurde am 05.09.2025 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW. S. 754) veröffentlicht. Mit dieser Bekanntmachung wurde der Sachliche Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) wirksam.
Die Bekanntmachung mit einer Rechtsbehelfsbelehrung kann im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfahlen (GV.NRW) sowie nachfolgend unter dem Menüpunkt Downloads abgerufen werden.
Bekanntgemachter Plan
Der Bekanntgemachte Plan und die wesentlichen Verfahrensunterlagen können unter dem Menüpunkt Downloads abgerufen werden. Darüber hinaus ist im Dienstgebäude der Bezirksregierung Köln, Scheidtweilerstr. 4, 50933 Köln, eine Einsichtnahme in die vorgenannten, und zum Download bereitgehaltenen, Planunterlagen möglich. Hierzu wird um eine telefonische Terminabsprache unter 0221/147-2032 oder um eine Terminanfrage per E-Mail an dezernat32[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de (dezernat32@bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de) gebeten.