Bezirksregierung
Köln

Rheinwassertransportleitung (RWTL)

Die planungsrechtliche Grundlage für die Rheinwassertransportleitung wurde 2019 mit dem Aufstellungsbeschluss des Braunkohlenplans „Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ durch den Braunkohlenausschuss geschaffen. Am 17.06.2020 wurde der Braunkohlenplan durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt.

Der Braunkohlenplan beinhaltet insbesondere die Festlegung und raumordnerische Sicherung des Verlaufs der Rheinwassertransportleitung von der Entnahmestelle am Rhein im Bereich Dormagen-Rheinfeld (Piwipp) bis zum RWE-Betriebsgelände in Frimmersdorf in unmittelbarer Nähe zum Tagebau Garzweiler. Darüber hinaus werden die entsprechend benötigten Korridore für den Bau der Leitung, einschließlich der durchgeführten Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung festgehalten.

Durch die Zielsetzung der aktuellen Leitentscheidung „Leitentscheidung 2021: Neue Perspektiven für das Rheinische Braunkohlerevier“ der Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 23.03.2021 verändern sich jedoch die Grundannahmen des rechtskräftigen Braunkohlenplans, was eine Planänderung erforderlich macht.

Die neue Leitentscheidung der Landesregierung sieht eine vorzeitige Beendigung des Braunkohlenabbaus im Tagebau Hambach bis 2029 vor. Es entsteht somit neben dem Bedarf an Rheinwasser für den Tagebaurestsee Garzweiler II, zeitnah auch Bedarf für den Tagebaurestsee Hambach und einer Trasse für dessen Zuleitung ab dem Jahr 2030.

Vor diesem Hintergrund wurde mit dem Beschluss des Braunkohlenausschusses vom 28.05.2021 die wesentliche Änderung der Grundannahmen und damit das Erfordernis einer Planänderung für den Braunkohlenplan „Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ festgestellt. Anschließend hat der Braunkohlenausschuss die Regionalplanungsbehörde am 28.05.2021 damit beauftragt, einen Vorentwurf für die Änderung des Braunkohlenplans zu erarbeiten.

Der Vorentwurf wurde durch die Regionalplanungsbehörde Köln erarbeitet. Dazu fand im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung und eines Scoping-Termins Abstimmungen mit den berührten Stellen und der Öffentlichkeit statt. Diese mündeten in einem Planentwurf und einem Umweltbericht. 

Der Braunkohlenausschuss beschloss vor dem o.g. Hintergrund am 25.11.2022 die Aufstellung des Braunkohlenplans „Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ und beauftragte die Regionalplanungsbehörde, die Beteiligung gem. § 9 Abs. 2 ROG durchzuführen.

Das Beteiligungsverfahren fand vom 16.01.2023 bis zum 17.04.2023 statt. In diesem Zeitraum sind bei der Bezirksregierung ca. 300 Stellungnahmen eingegangen. Im Anschluss erfolgte vom 17.08.2023 bis zum 31.08.2023 gem. § 73 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) i. V. m. § 5 Abs. 2 bis 4 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) eine Online-Konsultation. Auf Grundlage der vorgebrachten Anregungen entsprechend der Gesamtabwägungsvorschläge der Regionalplanungsbehörde Köln wurde die Feststellung des Braunkohlenplanentwurfs am 27.10.2023 von dem Braunkohlenausschuss beschlossen. 

Die Genehmigung des Braunkohlenplans erfolgt nun durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. 

Ziel der Planänderung

Aufgabe des Braunkohlenplanänderungsverfahrens ist es die frühzeitige Beendigung der Tagebaue Hambach und Garzweiler unter den Voraussetzungen der Leitentscheidung 2021 planerisch umzusetzen und realistisch vorzubereiten.

Mit dem geänderten Braunkohlenplan „Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ soll ein nachhaltiges und realistisches Konzept geschaffen werden, um die Befüllung der Tagebaurestseen Hambach und Garzweiler und die Auffüllung des Grundwasserleiters durch die Zuführung von Rheinwasser zu beschleunigen und zu unterstützen.

Im Ergebnis sollen eine hochwertige Rekultivierung und Nachnutzung der bergrechtlich in Anspruch genommenen Flächen innerhalb der Region sowie vielfältige Entwicklungsperspektiven für die durch die Tagebaue betroffenen Gemeinden zur Bewältigung des Strukturwandels im Rheinischen Revier eröffnet werden.