Bezirksregierung
Köln

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz

Das Förderverfahren zur Auszahlung der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz wird bei der Bezirksregierung Köln durch eine Arbeitsgruppe in Dezernat 31 durchgeführt.

Zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet unterstützt der Bund die Länder seit Juni 2015 bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände in ihre Infrastruktur bzw. Bildungsinfrastruktur mit insgesamt 7 Milliarden Euro. Das KInvFG ist in das Kapitel 1 „Finanzhilfen zur Stärkung der Investitionstätigkeit“ und das Kapitel 2 „Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur“ eingeteilt. Für jedes Kapitel stehen bundesweit 3,5 Mrd. Euro für verschiedene Förderziele zur Verfügung. Die Förderziele beinhalten folgendes:

Kapitel 1 „Finanzhilfen zur Stärkung der Investitionstätigkeit“

  • Die Mittel stehen für Investitionen in Infrastruktur und Bildungsinfrastruktur zur Verfügung.
  • NRW erhielt rund 1,126 Mrd. Euro. Dies entspricht einem Anteil von 32,16 Prozent. Auf den Regierungsbezirk Köln entfallen davon 224,14 Mio. €.
  • Der Förderzeitraum begann am 01.07.2015 und endet am 31.12.2023 (bei ÖPP-Projekten am 31.12.2024). Der Bund stellt die Mittel zur Verfügung, um finanzschwache Gemeinden und Gemeindeverbände zu fördern. Der Landtag hat die finanzschwachen Gemeinden anhand von Kriterien des Gemeindefinanzierungsgesetzes bestimmt. Danach werden die meisten Kommunen als finanzschwach angesehen.

Kapitel 2 „Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur“

  • Die Mittel zur Verbesserung der Schulinfrastruktur stehen für Sanierung, Umbau, Erweiterung und - in engen Grenzen - den Ersatzbau von Schulgebäuden zur Verfügung. Zu den Schulgebäuden können auch Schulsporthallen, Außenanlagen und Mensen, Arbeits- und Werkstätten sowie Labore zählen. Dringend notwendige Maßnahmen im Zusammenhang mit baulichen Aktivitäten zur weiteren Umsetzung der schulischen Inklusion, bei sanitären Anlagen sowie im Zusammenhang mit der Ganztagsbetreuung von Schülerinnen und Schülern werden damit ermöglicht.
  • NRW erhielt rund 1,12 Mrd. Euro. Dies entspricht einem Anteil von 32,02 Prozent. Auf den Regierungsbezirk Köln entfallen davon 250,12 Mio. €. Der Förderzeitraum begann am 01.07.2017 und läuft bis 31.12.2025 (für ÖPP-Projekte bis 31.12.2026). Somit können nach dem 01.07.2017 begonnene Maßnahmen gefördert werden. Das Mindestinvestitionsvolumen jeder Maßnahme muss 40.000 Euro betragen.
  • Fördermittel erhalten diejenigen Gebietskörperschaften, die zumindest in einem der Jahre 2015 bis 2017 Schlüsselzuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz erhalten haben. Die Verteilung der Mittel erfolgt zu 60 Prozent nach der finanziellen Lage der Kommune und - in Anbetracht des Ziels der Förderung von Schulinfrastruktur - zu 40 Prozent nach schul- und schülerzahlbezogenen Kriterien.

Die Landesregierung schafft mit dem Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW die rechtlichen Grundlagen für eine schnelle, unbürokratische und wirkungsvolle Umsetzung des Bundesrechts in Nordrhein-Westfalen, damit die Kommunen umgehend investieren können:

  • Die Fördermittel werden den nordrhein-westfälischen Gemeinden und Gemeindeverbänden pauschal zur Verfügung gestellt. Die pauschale Verteilung gewährleistet, dass sie eigene Schwerpunkte setzen können.
  • Die Investitionsmaßnahmen aus dem Kapitel 1 und dem Kapitel 2 werden mit bis zu 90 Prozent gefördert. Die Gemeinden und Gemeindeverbände selbst müssen die Differenz als Eigenanteil erbringen.
  • Es gilt die sogenannte Trägerneutralität, das heißt auch nicht-kommunale Träger können gefördert werden, wobei diese dann grundsätzlich ebenfalls einen Eigenanteil erbringen sollen. Dies betrifft beispielsweise die Träger von Einrichtungen für frühkindliche Bildung sowie gemeinnützigen Weiterbildungseinrichtungen.