Sie möchten eine andere Staatsangehörigkeit annehmen und dabei Deutsche/r bleiben? Dann benötigen Sie eine Beibehaltungsgenehmigung der Bezirksregierung Köln. Auch ein Verzicht oder die Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit ist möglich.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und sich in einen anderen Staat einbürgern lassen, verlieren Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit. Verhindern können Sie das nur, wenn Sie vor der Einbürgerung eine Beibehaltungsgenehmigung von der Bezirksregierung Köln erhalten haben. Daher sollte der Beibehaltungsantrag immer vor dem Einbürgerungsantrag in den ausländischen Staat gestellt werden. Eine Ausnahme gilt für Deutsche, die die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates oder der Schweiz erwerben. In diesen Fällen geht die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verloren. Eine Beibehaltungsgenehmigung ist deshalb nicht erforderlich.
Sie können auf Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verzichten oder sich entlassen lassen, wenn Sie eine andere Staatsangehörigkeit besitzen oder zugesichert bekommen haben.
Die entsprechenden Formulare stellen wir Ihnen zur Verfügung. Bitte reichen Sie das Formular bei Ihrer zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung ein. Diese wird den Antrag an die Bezirksregierung Köln weiterleiten.
Ist Ihnen eine durch die Bezirksregierung Köln ausgestellte Einbürgerungsurkunde abhanden gekommen, so besteht die Möglichkeit, eine Ersatzbescheinigung über die Einbürgerung zu erhalten. Dafür ist in der Regel das Aktenzeichen der Einbürgerung erforderlich.
Gebühren
Dienstleistung / Produkt | Gebühr |
---|---|
Beibehaltungsgenehmigung | 255 Euro |
Entlassung | 51 Euro |
Ersatzbescheinigung | maximal 51 Euro |
Gebührenermäßigung / -befreiung | Eine Gebührenermäßigung ist in besonderen Härtefällen möglich. |
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