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Antragstellerin/Vorhabenträgerin |
Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde |
Kreis Heinsberg |
Bezirksregierung Köln |
- Die Offenlage der Planunterlagen fand in den betroffenen Kommunen in der Zeit vom 25.03.2013 bis 24.04.2013 statt; damit endete die Einwendungsfrist am 08.05.2013.
- Der Erörterungstermin hat am 26.10.2016 im Rathaus der Gemeinde Gangelt stattgefunden.
- Mit Datum vom 04.12.2018 hat die Planfeststellungsbehörde über das Vorhaben entschieden und den Planfeststellungsbeschluss erlassen.
- Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Verfahrensbeteiligten zugestellt.
- Der Planfeststellungsbeschlusses wurde mit den festgestellten Planunterlagen in der Stadt Heinsberg und der Gemeinde Gangelt in der Zeit vom 21.01.2019 bis zum 04.02.2019 offengelegt; die Offenlage machte die Stadt Heinsberg und die Gemeinde Gangelt zuvor ortsüblich bekannt.
- Bis einschließlich zum 04.03.2019 konnte gegen den Planfeststellungsbeschluss Klage beim Verwaltungsgericht Aachen erhoben werden
- gegen den Planfeststellungsbeschluss ist bei dem Verwaltungsgericht Aachen eine Klage anhängig (Stand November 2020)
- Die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss wurde Abgewiesen.
- Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen vom 12.07.2021 ist seit dem 21.09.2021 rechtskräftig.
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