Ihr Besuch bei uns Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Beucherinnen und Besucher, die spontan ohne vorherige Terminabsprache erscheinen, erhalten keinen Einlass.
Termine können per E-Mail über poststelle[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de (poststelle@bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de) oder telefonisch für den jeweiligen Fachbereich gebucht werden.
Alle Besucherinnen und Besucher müssen sich am Empfang der Hauptpforte anmelden, bevor sie das entsprechende Dienstgebäude betreten dürfen. Diese Regelung gilt für alle Dienstgebäude der Bezirksregierung Köln. Grundsätzlich wird jede Besucherin und jeder Besucher gebeten, zu prüfen, ob aktuell eine Vorsprache in den genannten Dienststellen erforderlich ist oder ob das Anliegen nicht auch telefonisch oder schriftlich bearbeitet werden kann.
Postanschrift Bitte schicken Sie Ihre Postsendungen ausschließlich an folgende Adresse
Telefon, Fax und E-Mail
Telefon: +49 221 147-0
Fax: +49 221 147-3185
E-Mail: poststelle[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de (poststelle@bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de)
Liefer- und Besucheranschrift Stammdienststelle Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-8, 50667 Köln
De-Mail
Die Übermittlung von De-Mails an die Bezirksregierung Köln ist sowohl für den formlosen als auch für den formgebundenen Schriftverkehr möglich.
Sie können uns eine De-Mail senden an poststelle[at]brk-nrw[dot]de-mail[dot]de (poststelle@brk-nrw[dot]de-mail[dot]de).
Verschlüsselte E-Mails
Für die sichere Übermittlung von formlosem Schriftverkehr an die Bezirksregierung Köln können Sie verschlüsselte E-Mails verwenden.
Sie können uns verschlüsselte E-Mails senden an poststelle[at]brk[dot]sec[dot]nrw[dot]de (poststelle@brk[dot]sec[dot]nrw[dot]de)
Öffentlicher Schlüssel der Bezirksregierung Köln: http://www.sec.nrw.de/GPG/2017-12-06_brk.asc
Besonderes elektronische Behördenpostfach (beBPo)
Als sicherer Übermittlungsweg für die elektronische Kommunikation mit den Gerichten sieht das Gesetz unter anderem das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) vor. Die Justiz empfiehlt die Verwendung des beBPo, da es alle fachlichen Anforderungen abbildet und auf die Anbringung von qualifizierten elektronischen Signaturen verzichtet werden kann. Das beBPo beruht auf der Infrastruktur des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP), die sich für den Elektronischen Rechtsverkehr seit 2004 bewährt hat.
Alle für das beBPo erforderlichen Komponenten sind Teil der bereits erprobten EGVP-Infrastruktur und stehen den Behörden bereits jetzt zur Verfügung.
Weitere Informationen zu den technischen und organisatorischen Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Link.
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