Bezirksregierung
Köln

Vormerkstelle NRW

Die Vormerkstelle NRW führt den Stellenvorbehalt in landesweiter Zuständigkeit durch. Sie berät und informiert eingliederungsberechtigte Soldatinnen und Soldaten sowie die verpflichteten Behörden, Anstalten und Stiftungen über das Verfahren.

Zur Durchführung des nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) vorgeschriebenen Stellenvorbehalts, insbesondere für die Erfassung der vorbehaltenen Stellen und der Eingliederungsberechtigten, sind Vormerkstellen beim Bund und bei den Ländern eingerichtet worden. Die Vormerkstelle NRW ist in landesweiter Zuständigkeit bei der Bezirksregierung Köln angesiedelt.

Die Durchführung des Zuweisungsverfahrens erfolgt ausschließlich unter der Federführung der Vormerkstelle NRW mit Beteiligung der jeweiligen Einstellungsbehörden, der Eingliederungsberechtigten und der zuständigen Berufsförderungsdienste (BFD). Die Aufgabe der Vormerkstelle NRW besteht darin, eingliederungsberechtigten Soldaten und Soldatinnen, die sich auf Grundlage des SVG mit Hilfe eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins auf eine Stelle im öffentlichen Dienst bewerben möchten, durch entsprechende Vermittlungen möglichst nahtlos in das zivile Berufsleben einzugliedern. Dazu zählt eine eingehende Beratung und Information sowie die Durchführung des Vermittlungsverfahrens.

Der Stellenvorbehalt kann insofern von den jeweils verpflichteten Behörden, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts auch als eine weitere Personalressource betrachtet werden, da sich daraus der Zugriff auf eine Vielzahl motivierter und lebenserfahrener Bewerberinnen und Bewerber ergibt. Dies geschieht natürlich auch im Lichte der sich stetig verschlankenden Zahl geeigneter Schulabgänger/innen und der von vielen Behörden kommunizierten sinkenden Anzahl an Bewerbungen. Weitere Informationen für Eingliederungsberechtigte sowie die Behörden, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts finden Sie in der obigen Themenauswahl.