Die Erzeugung und Verwendung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) unterliegt in Nordrhein-Westfalen der staatlichen Kontrolle durch die Bezirksregierungen. Im Regierungsbezirk Köln befinden sich die größten Genzentren des Landes.
Die Möglichkeiten und Risiken gentechnischer Methoden zur gezielten Neukombination von Erbinformationen (Genen) haben große Hoffnungen, aber auch Befürchtungen ausgelöst. Den Diskussionen um die Sicherheit der Gentechnik folgend, wurden international Regeln aufgestellt, die in Deutschland im Gentechnikgesetz (GenTG) und seinen Verordnungen umgesetzt wurden.
Die Aufgabe von Behörden in der Gentechnik ist es, Mensch und Umwelt vor möglichen Gefahren durch gentechnisch veränderte Organismen zu schützen und dem Entstehen solcher Gefahren vorzubeugen. Gleichzeitig bildet das behördliche Zulassungsverfahren die rechtliche Grundlage für die Nutzung und Förderung der wissenschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten der Gentechnik.
In der Landwirtschaft dient die staatliche Kontrolle der Koexistenz verschiedener Produktionsmethoden, so dass Lebens- und Futtermittel konventionell, ökologisch oder unter Einsatz gentechnisch veränderter Organismen erzeugt und auf den Markt gebracht werden können.
Führen Sie gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen durch oder haben dies vor, dann nutzen Sie die Informationen der Bezirksregierung Köln für Anlagenbetreiber und Projektleiter.
Gentechnik im Regierungsbezirk Köln
In NRW gibt es zurzeit über 1200 gentechnische Anlagen, von denen etwa 45 % im Regierungsbezirk Köln angesiedelt sind. Durch die zunehmende Bedeutung gentechnischer Methoden im Rahmen biologischer und medizinischer Forschungsvorhaben hat sich die Zahl der Anlagen im Regierungsbezirk kontinuierlich entwickelt.
Den Schwerpunkt bilden dabei öffentliche Forschungseinrichtungen. Das sind insbesondere die Universitäten und Universitätskliniken in Köln, Bonn und Aachen sowie eine Reihe von Forschungsinstituten der Max-Planck- und der Fraunhofer-Gesellschaft. Aber auch steigende Anlagenzahlen durch Expansion und Neugründungen in der Biotech-Branche (Start-Ups) belegen die dynamische Entwicklung der Wissenschaftsregion Köln/Bonn/Aachen, in der gentechnische Methoden vielfach angewendet werden.
Informationen für Anlagenbetreiber und Projektleiter von gentechnischen Anlagen und Arbeiten
Die Verantwortung für die richtige Beurteilung des Risikos gentechnischer Arbeiten, die Wahl der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen sowie die Beachtung der Zulassungs- und Aufzeichnungspflichten liegt beim Betreiber der gentechnischen Anlage und den bestellten Projektleitern.
Für neu bestellte Projektleiter erweist sich die Vorschriftenlage häufig als unübersichtlich. Der Gesetzgeber hat diesen Personenkreis daher zur Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung über die Regelungsinhalte des Gentechnikrechts verpflichtet. Solche Fortbildungen werden von verschiedenen Veranstaltern sowohl in Präsenz, als auch online angeboten. Häufig verfügen Anlagenbetreiber auch über Sicherheitsabteilungen, die die bestellten Projektleiter und Beauftragten für die Biologische Sicherheit bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten unterstützen.
Zum Schutz der Beschäftigten und der Umwelt sind in Genlaboratorien dem Gefährdungspotential angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Dabei sind neben den Vorschriften der Gentechnik-Sicherheitsverordnung auch die konkreten Regelungen der Zulassungsbescheide sowie eine Reihe untergesetzlicher Normen zu berücksichtigen.
Die bereitgestellten Muster und Formblätter unterstützen Sie bei der Erstellung einer Betriebsanweisung und bei der vorgeschriebenen Dokumentation Ihrer gentechnischen Arbeiten.
Überwachung der Freisetzung und des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen
Freisetzungen stellen das gezielte Ausbringen von gentechnisch veränderten Organismen in die Umwelt dar. Dabei handelt es sich in der Regel um einen zeitlich befristeten und räumlich begrenzten Versuchsanbau gentechnisch veränderter Pflanzen. Solche Freisetzungsexperimente werden für das gesamte Bundesgebiet vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin genehmigt. Von der Freisetzung ist der großflächige, i. d. R. kommerzielle Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zu unterscheiden, über dessen EU-weite Zulassung die Europäische Kommission und die Mitgliedsstaaten bestimmen.
Die Überwachung beider Bereiche erfolgt durch die Bundesländer - in NRW durch die Bezirksregierungen. Bei der Bezirksregierung Köln existieren dazu Erfahrungen seit 1991, als das Max-Planck-Institut für Züchtungsforschung in Köln mit dem Anbau transgener Petunien die erste Freisetzung in Deutschland durchführte.
Das BVL führt über die aktuellen Freisetzungs- und Anbaustandorte ein Standortregister.
Um einem Anbau nicht zugelassener transgener Pflanzen vorzubeugen, erfolgen jährlich Stichprobenkontrollen des vermarkteten Saatguts auf unbeabsichtigte Beimengungen gentechnisch veränderter Sorten. Hierbei arbeitet die Bezirksregierung Köln mit dem für die Saatgutverkehrskontrolle zuständigen Landesamt für Natur-, Umwelt und Klimaschutz (LANUK NRW) und den Staatlichen Veterinäruntersuchungsämtern zusammen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden regelmäßig im Gentechnik-Report des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW) veröffentlicht.
Zulassung und Überwachung gentechnischer Arbeiten und gentechnischer Anlagen
Zum Schutz von Mensch und Umwelt sowie zur Gewährleistung einer Koexistenz konventioneller, ökologischer oder gentechnischer Produktionsmethoden in der Landwirtschaft hat der Gesetzgeber vorbeugend staatliche Kontrollen in Form von Zulassungsverfahren sowie eine nachgehende staatliche Überwachung etabliert.
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist zuständig für die Zulassung gentechnischer Anlagen und Arbeiten in Nordrhein-Westfalen. Die Bezirksregierung Köln überwacht die Anlagen und Arbeiten im Regierungsbezirk Köln.
Zulassungsverfahren
Der Umfang eines Zulassungsverfahrens für gentechnische Arbeiten in geschlossenen Systemen (Anlagen) hängt vom Gefährdungspotential der geplanten gentechnischen Arbeiten ab. Die Antragstellung hat unter Verwendung von bundesweit einheitlichen Formblättern, die eine zusammenfassende Abfrage der gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten, zu erfolgen. Weiterführende Informationen zu den Zulassungsverfahren finden Sie im Internetangebot der Bezirksregierung Düsseldorf. Die Bezirksregierung Düsseldorf steht auch für eine Beratung zur Verfügung.
Überwachung gentechnischer Anlagen
Die Bezirksregierung Köln überwacht die gentechnischen Vorhaben im Regierungsbezirk und überprüft die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben beim Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen. Überwacht wird insbesondere die Wahrnehmung der Pflichten des Anlagenbetreibers und der Projektleitung beim Betrieb gentechnischer Anlagen und bei der Leitung gentechnischer Arbeiten. Des Weiteren überwacht die Bezirksregierung Köln die Umsetzung der Zulassungsbescheide der Bezirksregierung Düsseldorf sowie die sicherheitstechnische Ausstattung der gentechnischen Anlagen und die Risikobewertungen der gentechnischen Arbeiten.
Die Überprüfung der Wirksamkeit von Sicherheitsmaßnahmen kann zusätzlich durch Probennahmen erfolgen. Die Proben werden im Überwachungslabor des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Rhein-Ruhr-Wupper experimentell untersucht.
Werden von der Bezirksregierung Köln Verstöße gegen gentechnikrechtliche Regelungen festgestellt, kann sie ordnungsbehördliche Anordnungen zur Beseitigung der Mängel erlassen, Bußgelder bis 50.000 € festsetzen oder die Staatsanwaltschaft zur Einleitung von Strafverfahren unterrichten.
Aus Unkenntnis der Rechtslage können sich Verstöße gegen gentechnikrechtliche Regelungen ergeben. Nehmen Sie bei Zweifeln gerne das Beratungsangebot durch die Bezirksregierung Köln an.