Die Bezirksregierung Köln ist für die Erteilung einer staatlichen Erlaubnis für die Ausübung eines akademischen Heilberufes zuständig. Die Erlaubnis wird auf schriftlichen Antrag in Form einer Approbation oder einer Berufserlaubnis erteilt.
Seit dem 01.03.2020 ist für Neuanträge bei einem Abschluss der Ausbildung im Ausland (EU/Drittstaaten) nur noch die Bezirksregierung Münster zuständig.
Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing)
Die Bezirksregierung Köln kann auf Antrag eine Unbedenklichkeitsbescheinigung als Nachweis zur uneingeschränkten Ausübung des jeweiligen akademischen Heilberufes ausstellen. Mit dieser Bescheinigung wird bestätigt, dass keine berufs- und disziplinarrechtlichen Maßnahmen getroffen oder eingeleitet worden sind. Zu beachten ist, dass die Bezirksregierung Köln nur dann für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zuständig ist, wenn die berufliche Tätigkeit im Regierungsbezirk Köln ausgeübt wird oder zuletzt ausgeübt wurde.
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