Bezirksregierung
Köln

Gewerbeobersekretär:in im Beamtenverhältnis

Die Gewerbeobersekretäranwärterinnen / Gewerbeobersekretäranwärter werden während einer 15-monatigen theoretischen und praktischen Ausbildung auf die Wahrnehmung einer verantwortungsvollen Position in der Arbeitsschutzverwaltung vorbereitet.

Die fünf Bezirksregierungen mit ihren Arbeitsschutzdezernaten 55 und 56 sichern die Qualität des staatlichen Arbeitsschutzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der jeweiligen Region. Sie nehmen mit erfahrenen Fachbeamtinnen und -beamten sowie Verwaltungskräften die staatlichen Aufgaben in den Bereichen Gesundheitsschutz in der Arbeitswelt und sichere Gestaltung von Technik wahr. Die Arbeitsschutzverwaltung NRW hat sich als oberstes Ziel einen umfassenden Gesundheitsschutz in der Arbeitswelt gesetzt. In diesem Sinn reicht „Arbeitsschutz“ von der Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen bis hin zum Wohlbefinden am Arbeitsplatz, verknüpft Technik, Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen sowie soziale Beziehungen und hat damit eine hohe ökonomische Bedeutung.

Die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierung Köln gliedern sich in folgende Fachaufgaben:

Dezernat 55:

  • Bußgeldstelle / Arbeitszeit der Kraftfahrer
  • Sicherheit technischer Arbeitsmittel / Produktsicherheit
  • Strahlenschutz
  • Transportsicherheit
  • Rechtsangelegenheiten
  • Röntgenangelegenheiten / Landessammelstelle für schwachradioaktive Abfälle
  • Zentrale Verfahrensstelle / Sprengstoffwesen

Dezernat 56:

  • Schutz besonderer Personengruppen (dazu zählen: Mutterschutz / Jugendarbeitsschutz / Heimarbeitsschutz) / Chemikaliensicherheit
  • Betriebs- und Anlagensicherheit / Unfalluntersuchung
  • Gefahrstoffe / Biostoffe / Arbeitsschutzorganisation
  • Rechtsangelegenheiten / Bußgeldstelle / Kündigungsschutz
  • Arbeitszeit / psychische Belastungen
  • Baustellensicherheit
  • Arbeitsstättenrecht / physikalische Belastungen

Die Gewerbeobersekretäranwärterinnen / Gewerbeobersekretäranwärter werden während einer 15-monatigen theoretischen und praktischen Ausbildung auf die Wahrnehmung einer verantwortungsvollen Position in der Laufbahngruppe 1.2 (ehemals mittlerer technischer Dienst) der Arbeitsschutzverwaltung vorbereitet. Sie gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Ausbildungsteil.

Die theoretische Ausbildung umfasst ca. 16 Wochen (ca. 15 Seminarwochen und eine Prüfungswoche). Sie findet in der Regel in einer zentralen Ausbildungsstätte in Gelsenkirchen statt. Die ersten beiden Seminare sind teilweise zweiwöchig. Als Lernerfolgskontrolle und Leistungsnachweis werden im Laufe der Ausbildungszeit 4 Klausuren, unangekündigte Kurztests und eine fachpraktische Arbeit (ca. 6-seitige Fallbearbeitung) gefordert. Die Ausbildung endet mit einer mündlichen Prüfung vor dem Prüfungsausschuss (Laufbahnprüfung).

Die praktische Ausbildung findet bei der Bezirksregierung Köln an den Standorten Köln und Aachen statt. Anwärter begleiten dabei erfahrene Kolleginnen und Kollegen bei ihren Dienstgeschäften im gesamten Regierungsbezirk Köln. Zur Wahrnehmung der Außendienste empfiehlt sich der Besitz eines PKW-Führerscheins (Klasse B). Die Kosten für die Ausbildung, einschließlich der Hotelunterbringung mit Vollverpflegung während der theoretischen Seminare in Gelsenkirchen, sowie Reisekosten trägt das Land Nordrhein-Westfalen. Ein Jobticket für den VRS-Bereich kann über die Bezirksregierung Köln erworben werden. Der Verdienst während der Anwärterzeit beträgt für einen alleinstehenden Anwärter der Laufbahngruppe 1.2 ohne Kinder ca. 1.350,00 Euro brutto (ca. 1.248,00 Euro netto). Unter bestimmten Umständen kann während der Anwärterzeit eine Zulage in Höhe von 50% der Anwärtergrundbezüge gewährt werden, so dass Sie unter den vorgenannten Voraussetzungen ca. 1.950,00 Euro (brutto), das entspricht ca. 1672,00 Euro (netto), erhalten (Stand: Jan 2020).

Als Beamtenanwärter können Sie eine private Krankenversicherung abschließen oder sich als freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Beamte, die sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, haben Anspruch auf Beihilfe. Eine private Krankenversicherung kostet für Anwärter ca. 70,00 Euro im Monat. (Der hier genannte Preis ist stark abhängig von den persönlichen Umständen, wie z. B. Lebensalter oder Vorerkrankungen sowie der gewählten Versicherungsgesellschaft.)

Die Arbeitszeit beträgt derzeit 41 Stunden pro Woche (i. d. R. Mo. - Fr.). Die möglichen Urlaubszeiträume während der Anwärterzeit bestimmen sich vor allem durch die Seminare sowie durch den geplanten Einsatz in den Fachaufgaben. Schon während der Anwärterzeit profitieren Sie vom flexiblen Arbeitszeitmodell. Arbeiten zu außergewöhnlichen Arbeitszeiten, z. B. in der Nacht oder am Wochenende können je nach späterer Verwendung in den jeweiligen Fachaufgaben anfallen (z. B. Kontrolle des Verbots von Sonn- und Feiertagsarbeit), sind jedoch eher selten. Während der Anwärterzeit sind solche außergewöhnlichen Arbeitszeiten grundsätzlich nicht vorgesehen.

Nach erfolgreichem Bestehen der Laufbahnprüfung ist im Rahmen der Möglichkeiten des Stellenplanes sowie bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe als Gewerbeobersekretärin / Gewerbeobersekretär möglich. Der Einsatz würde bei der Bezirksregierung Köln im Dezernat 55 oder 56 an den Standorten Aachen oder Köln erfolgen. Hinsichtlich der späteren Verwendung in den Fachaufgaben können in Abhängigkeit des jeweiligen Bedarfs in den Dezernaten Wünsche geäußert werden.

Als Gewerbeobersekretär/-in erhalten Sie eine Amtsbesoldung der Besoldungsgruppe A7 (Einstiegsamt). Für unverheiratete und kinderlose Beamtinnen und Beamte ohne Vorerfahrung bzw. Vorzeiten im öffentlichen Dienst bedeutet dies beispielsweise ein Nettogehalt von ca. 2.126,00 Euro monatlich (Stand Jan. 2020). Die Probezeit für Beamtinnen und Beamte beträgt in der Regel 3 Jahre. Nach erfolgreicher Bewährung in der Probezeit wird die Eigenschaft einer Beamtin bzw. eines Beamten „auf Lebenszeit“ verliehen. Ein halbes Jahr nach bestandener Laufbahnprüfung besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilnahme an der Telearbeit. Telearbeit kann im Umfang zwischen 20 % und der Hälfte der individuellen Wochenarbeitszeit geleistet werden.