Gefördert wird die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus bedürftigen Familien an der Mittagsverpflegung in Kindertagesbetreuung sowie Schulen und mehrtägigen Klassenfahrten.
Gefördert wird die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus bedürftigen Familien an der Mittagsverpflegung in Kindertagesbetreuung sowie Schulen und mehrtägigen Klassenfahrten.
Kinder und Jugendliche, die in Kindertageseinrichtungen und in Schulen an einer gemeinsamen Mittagsverpflegung teilnehmen und trotz Bedürftigkeit keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, werden durch den Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ unterstützt. Gefördert werden Kinder aus Familien, die sich in einer ähnlich schwierigen finanziellen Situation befinden, wie die Personen, die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten können. Außerdem wird die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an mindestens dreitägigen Klassenfahrten gefördert. Die Gemeinden / Gemeindeverbände stellen hierzu im Sammelverfahren einen Antrag auf Zuwendung bei der Bezirksregierung Köln und stellen sicher, dass die Zuwendung den bedürftigen Kindern und Jugendlichen, für die ein Antrag gestellt wurde, zugutekommt. Die Projektförderung erfolgt über einen pauschalisierten Festbetrag in Form einer Zuweisung. Die Zuwendung beträgt für die Mittagesverpflegung 1.080 Euro je Kind / je Jugendlicher pro Schuljahr. Für die mehrtägige Klassenfahrt wird die Zuwendung in Höhe der tatsächlichen Ausgaben gewährt, maximal jedoch in Höhe von 150 Euro je Kind / je Jugendlicher pro Schuljahr.
Die entsprechende Förderrichtlinie sowie alle notwendigen Antragsvordrucke finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
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