Bezirksregierung
Köln

SED-Opfer-Rente

Die Bezirksregierung Köln ist für die Auszahlung der besonderen Zuwendung für Haftopfer der ehemaligen DDR nach § 17 a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) zuständig.

Die Bezirksregierung Köln bewilligt eine monatlichen Zahlung bei ehemaligen politischen DDR-Häftlingen, die ihren Wohnsitz im Regierungsbezirk Köln haben, die eine Bescheinigung nach § 10 Absatz 4 Häftlingshilfegesetz (HHG) besitzen und u.a. die einkommensmäßigen Voraussetzungen erfüllen. Im Laufe des Verfahrens wird durch eine Anfrage beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) festgestellt, ob Ausschließungsgründe vorliegen, d.h. ob jemand mit dem Staatssicherheitsdienst der DDR zusammengearbeitet hat.

Zur Beantragung einer SED-Opfer-Rente benutzen Sie bitte den hier veröffentlichten Vordruck.