Das Dezernat 49 ist zuständig für die Ausbildungsförderung, insbesondere für eine Ausbildung in den BENELUX-Staaten (Auslands-BAföG), und die Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung („Aufstiegs-BAföG“ oder „Meister-BAföG“ / AFBG).
Bitte beachten Sie, dass sich die Zuständigkeit für die Förderung ändern kann, sobald Sie ausbildungsbedingt (z. B. zur Ableistung eines vorgeschriebenen Praktikums oder eines Semesters) das Land wechseln. Dies ist in der Regel auch dann der Fall, wenn Sie während dieses Praktikums oder des Semesters weiterhin in den Niederlanden, Belgien oder Luxemburg eingeschrieben bleiben.
Beispiel 1: Sie führen ein dreijähriges Vollstudium in den Niederlanden durch und sind durchgängig an einer niederländischen Hochschule eingeschrieben. In Ihrem dritten Studienjahr absolvieren Sie ein Pflichtpraktikum in Spanien. Für das Auslandspraktikum ist das Studentenwerk Heidelberg zuständig. Ausnahme: Wird statt eines Auslandspraktikums ein Praktikum in Deutschland absolviert, bleibt die Zuständigkeit ausnahmsweise bei der Bezirksregierung Köln.
Beispiel 2: Sie absolvieren ein dreijähriges Vollstudium in den Niederlanden und absolvieren im zweiten Studienjahr ein Semester in Deutschland. Sofern Sie während des Semesters an einer deutschen (Fach-)Hochschule eingeschrieben sind, wechselt die Zuständigkeit zum deutschen Studierendenwerk. Sind Sie dort nicht in einem auf Erwerb eines Studienabschlusses gerichteten Studiengang (beispielweise als Gasthörer/in) eingeschrieben, liegt die Zuständigkeit weiterhin bei der Bezirksregierung Köln.
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