Bezirksregierung
Köln

Personalrat und Bezirkspersonalrat

Der örtliche Personalrat ist das durch die wahlberechtigten Beschäftigten der Bezirksregierung Köln legitimierte Organ zur Interessenvertretung. Der Bezirkspersonalrat ist zuständige Stufenvertretung für Maßnahmen, die von der Bezirksregierung Köln für den nach geordneten Bereich getroffen werden und ersetzt den örtlichen Personalrat für die nach geordneten Behörden und Einrichtungen ohne eigene Personalvertretung (ausgenommen pädagogische Beschäftigte)

Personalrat

Der örtliche Personalrat ist das durch die wahlberechtigten Beschäftigten der Bezirksregierung Köln legitimierte Organ zur Interessenvertretung. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Derzeit verteilen sich 15 Mitglieder auf acht Beamte und sieben Tarifbeschäftigte.

Die Mitglieder des Personalrates sind Beschäftigte der Behörde, die für die Aufgabenerfüllung des Personalrates von den dienstlichen Aufgaben befreit sind. Sie wählen aus ihrer Mitte eine(n) Vorsitzende(n) und Stellvertreter, die für die Aufgabenerfüllung der Geschäftsführung ganz oder teilweise freigestellt werden können.

Entsprechend der Bestimmungen des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW übt der Personalrat seine Tätigkeiten aus, indem er über die Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen und anderen Schutzregelungen für die Beschäftigten wacht.

Jede Woche Mittwoch tagt der örtliche Personalrat im Haupthaus. In unregelmäßigen Abständen werden auch auswärtige Sitzungen in unseren Außenstellen durchgeführt. Sowohl im Dienstgebäude Zeughausstraße wie auch in den Außenstellen können jeden Tag Sprechzeiten bzw. Termine mit Personalratsmitgliedern vereinbart werden.

Bezirkspersonalrat

Der Bezirkspersonalrat ist zuständige Stufenvertretung für Maßnahmen, die von der Bezirksregierung Köln für den nach geordneten Bereich getroffen werden und ersetzt den örtlichen Personalrat für die nach geordneten Behörden und Einrichtungen ohne eigene Personalvertretung (ausgenommen pädagogische Beschäftigte).

Das sind in einzelnen:

  • Die Beschäftigten der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten -ZLG- in Bonn
  • Die Beschäftigten der ständigen Ausstellung und Kunstgutverwaltung NRW in Aachen, Kornelimünster
  • Die Beschäftigten des Hauses für Lehrerfortbildung Kronenburg in Dahlem
  • Die Beschäftigten des staatlichen Berufskolleg Rheinbach (Nichtpädagogen)
  • Die Beschäftigten der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ehemals Studienseminare) im Regierungsbezirk Köln (Nichtpädagogen)
  • Die Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten der Schulämter: Städteregion Aachen, Stadt Bonn, Stadt Köln, Stadt Leverkusen, Kreis Düren, Rhein-Erft Kreis, Kreis Euskirchen, Kreis Heinsberg, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Sieg Kreis
  • Die Psychologinnen und Psychologen der kommunalen schulpsychologischen Beratungsstellen (soweit bei der Bezirksregierung Köln beschäftigt): Städteregion Aachen, Stadt Bonn, Stadt Köln, Stadt Leverkusen, Kreis Düren, Rhein-Erft Kreis, Kreis Euskirchen, Kreis Heinsberg, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Sieg Kreis
  • Schulverwaltungsassistentinnen und Schulverwaltungsassistenten an den Schulen des Regierungsbezirks Köln