Die Braunkohlenplanung sichert auf Ebene der Raumordnung und Landesplanung die Braunkohlenabbaugebiete sowie die Flächen, auf welche die umzusiedelnden Ortschaften verlegt werden sollen.
Im Januar 2019 hat die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (KWSB) ihre Empfehlungen für den Ausstieg aus der Braukohlenverstromung in Deutschland vorgelegt. Als eine Folge daraus hat der Bund mit dem „Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung“ (KVBG) vom 03.07.2021 einen frühzeitigen und geordneten Ausstieg aus der Braunkohlenverstromung angeordnet.
Dies war die Grundlage der Leitentscheidung „Leitentscheidung 2021: Neue Perspektiven für das Rheinische Revier“ der Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 23.03.2021. Diese zeigt einen Gestaltungsrahmen für die Herausforderungen des Ausstiegs aus der Braunkohleförderung und -verstromung auf. Mit der Leitentscheidung sollen die Herausforderungen des schrittweisen Kohleausstiegs in Nordrhein-Westfalen gestaltet und neue Entwicklungsperspektiven für das Rheinische Revier eröffnet werden.
Nach der Verständigung von Land, Bund und der Bergbautreibenden auf einen vorgezogenen Ausstieg aus der Braunkohlenverstromung bis 2030 wurden die Rahmenbedingungen mit der Leitentscheidung „Leitentscheidung 2023: Meilenstein für den Klimaschutz, Stärkung der Versorgungssicherheit und Klarheit für die Menschen in der Region“ weiter konkretisiert. Dabei werden insbesondere die räumliche Verkleinerung des Tagebaus Garzweiler II sowie die Vorgaben für nachfolgende Planungs- und Fachverfahren festgelegt.
Da die Zielsetzungen der Leitentscheidungen zu einer wesentlichen Veränderung der Grundannahmen gegenüber der bisherigen Tagebauplanung führen, müssen folgende Braunkohlenpläne angepasst werden:
- Braunkohlenplan Hambach Teilplan 12/1
- Braunkohlenplan Garzweiler II
- Braunkohlenplan Garzweiler II: Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung
Im Wesentlichen sind Verschiebungen der Abbaugrenzen und Anpassungen der Rekultivierungsziele erforderlich.
Die Planungen für den Braunkohlenplan Hambach Teilplan 12/1 sowie den Braunkohlenplan Garzweiler II: Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung wurden bereits angepasst.
Für den Tagebau Inden kommt es dagegen aufgrund der Leitentscheidungen zu keinen wesentlichen Veränderungen der Grundannahmen, so dass der rechtsgültige Braunkohlenplan Inden II nicht neu angepasst werden muss.
Darüber hinaus ergibt sich für den Tagebau Hambach langfristig die Notwendigkeit eines Seeablaufs in Richtung Erft für den Zeitpunkt nach Erreichen des Zielwasserspiegels im Tagebausee Hambach. Die dafür notwendige Trasse wurde bereits durch ein Braunkohlenplanverfahren raumordnerisch gesichert.
Auch für den Tagebau Garzweiler ist ein Seeablauf in die Niers vorgesehen. Der Braunkohlenplan befindet sich derzeit in Erarbeitung.
Neue Rahmenbedingungen für die Braunkohlenplanung
Im Januar 2019 hat die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (KWSB) ihre Empfehlungen für den Ausstieg aus der Braukohlenverstromung in Deutschland vorgelegt. Als eine Folge daraus hat der Bund mit dem „Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung“ (KVBG) vom 03.07.2021 einen frühzeitigen und geordneten Ausstieg aus der Braunkohlenverstromung angeordnet.
Dies war die Grundlage der Leitentscheidung „Leitentscheidung 2021: Neue Perspektiven für das Rheinische Revier“ der Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 23.03.2021. Diese zeigt einen Gestaltungsrahmen für die Herausforderungen des Ausstiegs aus der Braunkohleförderung und -verstromung auf. Mit der Leitentscheidung sollen die Herausforderungen des schrittweisen Kohleausstiegs in Nordrhein-Westfalen gestaltet und neue Entwicklungsperspektiven für das Rheinische Revier eröffnet werden.
Da die Zielsetzungen der neuen Leitentscheidung zu einer wesentlichen Veränderung der Grundannahmen gegenüber der bisherigen Tagebauplanung führen, müssen folgende Braunkohlenpläne angepasst werden:
- Braunkohlenplan Hambach Teilplan 12/1
- Braunkohlenplan Garzweiler II
- Braunkohlenplan Garzweiler II: Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung
Im Wesentlichen sind Verschiebungen der Abbaugrenzen und Anpassungen der Rekultivierungsziele erforderlich.
Für den Tagebau Inden kommt es dagegen aufgrund der neuen Leitentscheidung zu keinen wesentlichen Veränderungen der Grundannahmen, so dass der rechtsgültige Braunkohlenplan Inden II nicht neu angepasst werden muss.
Darüber hinaus ergibt sich für den Tagebau Hambach langfristig die Notwendigkeit eines Seeablaufs in Richtung Erft für den Zeitpunkt nach Erreichen des Zielwasserspiegels im Restsee Hambach. Die dafür erforderliche Trasse gilt es durch ein weiteres Braunkohlenplanverfahren frühzeitig raumordnerisch zu sichern.