Braunkohlenpläne sind Raumordnungspläne mit denen die Probleme des Braunkohlentagebaus im Grundsatz gelöst werden sollen. Sie werden vom Braunkohlenausschuss aufgestellt und bedürfen der Genehmigung der Landesplanungsbehörde.
Es wird unterschieden zwischen Braunkohlenplänen, die ein Abbauvorhaben betreffen und Plänen die Umsiedlungsstandorte festlegen. In beiden Plänen erfolgt eine Umweltprüfung und eine Prüfung der Sozialverträglichkeit. Bei Abbauvorhaben ist darüber hinaus eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.
In Braunkohlenplänen, die die Festlegung von Umsiedlungsstandorten zum Gegenstand haben, werden die Bürgerinnen und Bürger in die Standortfindung einbezogen. In diesem Verfahren wird die Lage und Größe der Umsiedlungsfläche ermittelt und der Umsiedlungszeitraum definiert. Es werden ergänzende Regelungen, u.a. für die Umsiedlung von Mieterinnen bzw. Mietern sowie landwirtschaftlichen und gewerblichen Betrieben getroffen.
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