In der Reisekostenstelle werden die Reisekosten berechnet und erstattet. Sie ist zuständig für die unmittelbar Beschäftigten des Hauses und für die Lehrkräfte an den Schulen im Regierungsbezirk mit Ausnahme der Grundschulen (für Grundschullehrer ist das jeweilige Schulamt zuständig).
Dienstreisen sollen nur durchgeführt werden, wenn sie aus dienstlichen Gründen notwendig sind und keine kostengünstigere Erledigung des Dienstgeschäfts - insbesondere durch Nutzung digitaler Kommunikationsmöglichkeiten - möglich oder sinnvoll ist. Sie sind demnach wirtschaftlich durchzuführen und zeitlich auf das notwendige Maß zu beschränken.
Alle Übersendungen sind per Mail an das Funktionspostfach zu senden: reisekostenstelle[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de (reisekostenstelle@bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de)
Bitte speichern Sie für jede Person einzeln eine Datei ab. Der Dateiname entspricht dem Nachnamen der Person.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ja, der Antrag ist persönlich zu unterschreiben und kann dann inkl. Anlagen per Mail eingereicht werden. Bitte wählen Sie nur kurze Dateibezeichnungen aus, da die E-Akte nur eine bestimmte Anzahl an Zeichen zulässt.
z.B. 20240101_Antrag_Müller
Zu senden an: Reisekostenstelle[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de (reisekostenstelle@bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de)
Die Absendungsmail dient gleichzeitig als Eingangsnachweis für Sie. Achten Sie auf die korrekte Schreibeweise der Empfängeradresse.
Ja, in diesem Fall muss ihr Antrag über die Scanstelle in Düsseldorf verarbeitet werden und wird uns anschließend per digitaler Postmappe zugeleitet.
Ja, da hier keine Personenakten geführt werden.
z.B. Fahrkartenbelege, Hotelrechnungen, Parkquittungen, Einzeldienstreisegenehmigungen, Dienstbesprechungseinladungen, Fortbildungsgenehmigungen, Stundenpläne etc.
Nein, jede Person muss seinen eigenen Antrag stellen. Es ist dann der Eigenanteil als Kosten einzutragen.
Beachten Sie die Navigation der Hauptseite. Zu jedem Thema finden Sie Erklärungen und zu den richtigen Formularen.
Nein, beide Reisen sind nach unterschiedlichen Rechtslagen zu berechnen und unterliegen unterschiedlichen Aufbewahrungsfristen.
Ihr Dienstort ist der Ort Ihrer Stammschule, wo Sie die meisten Unterrichtstunden erteilen. Stundenpläne sind beizufügen.
Ihr Geschäftsort ist derjenige Ort, den Sie zur Erledigung Ihrer Tätigkeit außerhalb des Dienstgebäudes aufsuchen müssen, z.B. Nebenstellen der Schule oder Praktikumsbesuche.
Verlassen Sie das Schulgebäude mit einigen Schülern/ mit der ganzen Klasse um einen Ort außer der Reihe zu besuchen, handelt es sich um eine Schulfahrt und der entsprechende Antrag ist zu nutzen.
Ja, wenn die Dienstreise mit dem PKW notwendig war. Bei Nutzung des privaten Fahrzeugs ist die Kostenübernahme auf 10€ begrenzt, höhere Kosten müssen begründet werden. Warum z.B. kein anderer Parkplatz genutzt werden konnte, warum konnte die DR nicht mit ÖPNV durchgeführt werden.
Zum einen führt die Reisekostenstelle keine Personenakten, zum anderen ist mit jeder Auszahlung im Rahmen der Buchung ein aktueller Abgleich mit den vorhandenen Daten in EPOS vorzunehmen. Die Auszahlung darf nur auf das persönliche Bezügekonto erfolgen!
Nein, das ist eine freiwillige Angabe. Um allerdings Rückfragen – gerade in der Ferienzeit – effizient zu erledigen, empfehlen wir diese Angaben. Die Angabe der dienstlichen Mailadresse, sowie Telefonnummer ist allerdings verpflichtend.
Sie müssen das zur Verfügung stehende Grundformular ausfüllen und unterschreiben. Als Anlage zu diesem, können Sie selbst entwickelte Tabellen mit einreichen. Verpflichtend sind alle Angaben zu den Reisen aus dem Grundformular. Alle Anlagen sind mit Namen und Antragsdatum zu versehen.
Ja, denn durch die Unterschrift entsteht die eigentliche Willenserklärung und die Bestätigung der Richtigkeit der Angaben.
Vorzugsweise ist eine unveränderliche PDF Datei zu senden. Excel, Word oder ähnliches können von jedem verändert werden. Zu bedenken ist ebenfalls, dass die Behörde keine ZIP Dateien öffnen und auch auf eine Cloud nicht zugreifen darf.
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