Bezirksregierung
Köln

Geldwäscheprävention

Geldwäsche - das klingt nach organisiertem Verbrechen und internationaler Kriminalität im ganz großen Stil. Betroffen sind aber nicht nur weltweit agierende Konzerne, sondern auch regional tätige Betriebe. Rechtschaffene Unternehmen werden von Kriminellen nicht selten missbraucht, um Geld zu waschen. Unter Geldwäsche versteht man das Einschleusen von illegal erwirtschafteten Vermögenswerten in den legalen Wirtschaftskreislauf, mit dem Ziel, die wahre Herkunft zu verschleiern.

Allgemeine Informationen über die Geldwäscheaufsicht in NRW, die Pflichten und Sanktionen nach dem Geldwäschegesetz sowie Wichtiges für Verpflichtete finden Sie auf der Seite des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen.

Auf dieser Seite finden Sie darüber hinaus Informationsmaterial, Merkblätter und unsere empfohlenen Formulare zur Erfüllung von Dokumentationspflichten. Außerdem können Sie uns hier Hinweise geben und Verdachtsmomente melden, auch anonym.

(Anonymes) Hinweisgebersystem

Das Hinweisgebersystem nach § 53 GwG bietet die Möglichkeit, die zuständige Aufsichtsbehörde über tatsächliche oder etwaige Verstöße gegen das Geldwäschegesetz oder gegen andere Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (anonym) zu informieren. Insbesondere Personen, die über ein besonderes, unternehmensinternes Wissen verfügen, können hier einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung leisten. 

Zur Meldung von Hinweisen über den Onlinedienst gelangen Sie über den folgenden Link:

https://www.bkms-system.com/Hinweise-NRW

Wichtig: Eine Meldung über das anonyme Hinweisgebersystem ersetzt nicht die Meldung eines meldepflichtigen Verdachtsfalls an die FIU (Meldeportal goAML).

Onlineverfahren

Ab sofort können Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG) Anträge und Anzeigen zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten auch online an ihre zuständige Bezirksregierung übermitteln.

Link: https://service.wirtschaft.nrw/