Bezirksregierung
Köln

Planfeststellungsverfahren Straßen

Erfahren Sie mehr über Planfeststellungsverfahren für Straßen bei der Bezirksregierung Köln und über den aktuellen Stand laufender Planfeststellungsverfahren oder sehen Sie sich die Planunterlagen einzelner Vorhaben an.

Der Neu- und Ausbau von Bundesstraßen und Autobahnen richtet sich nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG). Für Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen ist das Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) zugrunde zu legen. Neben diesen Gesetzen gilt zudem das Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG). Hinweise geben auch die vom Bundesverkehrsministerium veröffentlichten Richtlinien für die Planfeststellung. Diese wurden zu großen Teilen vom Landesverkehrsministerium auch für die Landes- und Kreisstraßen übernommen. Für diese Planfeststellungsverfahren ist die Bezirksregierung Köln sowohl die zuständige Anhörungs- als auch Planfeststellungsbehörde.