Antragstellerin/Vorhabenträgerin | Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde |
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Landesbetrieb Straßenbau NRW | Bezirksregierung Köln |
- die Offenlage der Planunterlagen fand bei der Stadt Düren in der Zeit vom 31.03.2014 bis zum 30.04.2014 statt; damit endete die Einwendungsfrist am 14.05.2014
- die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden am 21.10.2015 im Kreishaus Düren erörtert
- mit Datum vom 20.02.2017 hat die Planfeststellungsbehörde über das Vorhaben entschieden und den Planfeststellungsbeschluss erlassen
- der Planfeststellungsbeschluss wurde den Verfahrensbeteiligten zugestellt
- zudem wird der Planfeststellungsbeschlusses mit den festgestellten Planunterlagen in der Stadt Düren in der Zeit vom 30.03.2017 bis zum 13.04.2017 offengelegt; die Offenlage macht die Stadt Düren zuvor ortsüblich bekannt
- mit dem Ende der Auslegung gilt der Planfeststellungsbeschluss den übrigen Betroffenen als zugestellt
- bis einschließlich zum 13.05.2017 kann gegen den Planfeststellungsbeschluss Klage beim Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen erhoben werden
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