Die Bezirksregierung ist vor allem Aufsichtsbehörde in den Bereichen Feuerschutz, Rettungswesen und Katastrophenschutz und nimmt außerdem koordinierende, unterstützende und vorbeugende Aufgaben in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr wahr.
Für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr sind zunächst die Kommunen in eigener Verantwortung zuständig. Die Koordination, die fachtechnische und organisatorische Unterstützung bei der Erfüllung dieser Aufgabe, sowie die Fachaufsicht erfolgt jedoch durch die Bezirksregierung.
In sogenannten Großschadenslagen wie z.B. Großbrände unterstützt das Dezernat 22 die kommunalen Aufgabenträger durch das Heranführen von überörtlichen Einsatzkräfte/Hilfen. Bei über das gewöhnliche Maß hinausgehendem Koordinierungsbedarf übernimmt der Krisenstab der Behörde diese Aufgabe.
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