
Die Bezirksregierung Köln ist eine Überwachungsbehörde im Bereich des Arbeitsschutzes. Ihre Aufgabe ist der Vollzug von Rechtsvorschriften zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Unfällen und Gesundheitsgefahren durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Das schließt auch Maßnahmen einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit mit ein. Neben der Überwachung gehört unter anderem auch die Erteilung von Genehmigungen nach den Rechtsvorschriften des Arbeitsschutzes zu den Aufgaben der Arbeitsschutzdezernate 55, 56 und 57.
Weitere Aufgaben der Bezirksregierung Köln im Bereich des Arbeitsschutzes sind:
- die Überwachung des betrieblichen Arbeitsschutzsystems hinsichtlich der Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Forderungen zum Arbeitsschutz,
- den sicheren Umgang mit radioaktiven Stoffen und den Schutz vor der Wirkung von ionisierender Strahlung,
- den sicheren Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (z. B. Sprengstoffe),
- die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheit) sowie
- die Chemikaliensicherheit (REACH, CLP, Ausgangsstoffe für Explosivstoffe).
Weitere Informationen, Ansprechpartner und Formulare zu allen Themen des Arbeitsschutzes in Nordrhein-Westfalen, finden Sie auf der zentralen Internetseite der Arbeitsschutzverwaltung NRW. Dort finden Sie zu allen Fachthemen des Arbeitsschutzes wichtige Informationen, Beratungsangebote, sowie die für Ihr Anliegen richtigen Ansprechpartner. Darüber hinaus haben Sie dort auch die Möglichkeit, der Arbeitsschutzverwaltung per Online-Formular eine (anonyme) Beschwerde zukommen zu lassen.