Im Rahmen der Sportförderung des Landes Nordrhein-Westfalen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen von der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten.
Der Antrag ist über die Bezirksregierung Köln an die Staatskanzlei zu stellen. Nach Zuweisung der Landesmittel betreut das Dezernat 48.05 das Zuwendungsverfahren als Bewilligungsbehörde.
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