Gemäß der Trennungsentschädigungsverordnung (TEVO) werden im Zusammenhang mit bestimmten dienstlichen Maßnahmen zum Ausgleich der zwangsläufig anfallenden Mehrausgaben Entschädigungen gezahlt.
Unter die bestimmten dienstlichen Maßnahmen fallen unter anderem Versetzung, Abordnung (keine Teilabordnung) sowie Zuweisungen zu einer anderen Dienst- oder Ausbildungsstelle. Für die Erstattung gelten die jeweiligen Höchstbeträge nach der TEVO.
Bei Vorliegen der Entsendung/Zuweisung sollte unmittelbar ein Antrag auf Bewilligung der Trennungsentschädigung gestellt werden. Der Antrag auf Festsetzung wird erst nach Beginn der Maßnahme gestellt, bestenfalls monatlich für den jeweils vorausgegangenen Monat. Hier ist die Ausschlussfrist von sechs Monaten zu beachten.
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