Die Bezirksregierung Köln überwacht den Verkehr mit Arzneimitteln und Wirkstoffen.
Zu den Überwachungsaufgaben der Bezirksregierung gehören die:
- Klinische Prüfung von Arzneimitteln
- Herstellung von Arzneimitteln und Wirkstoffen
- Inverkehrbringen von Arzneimitteln
- Handel mit Arzneimitteln und Wirkstoffen
- Import von Arzneimitteln und Wirkstoffen
- Export von Arzneimitteln
- Sicherheit von Arzneimitteln
Weitere Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit Arzneimitteln stehen und bei der Bezirksregierung anzuzeigen sind, werden in § 67 des Arzneimittelgesetzes (AMG) aufgeführt. Zu den Arzneimitteln sind auch Blut und Blutprodukte zu zählen, deren Herstellung und Vertrieb ebenfalls überwacht wird. Die entsprechenden Firmen und Einrichtungen werden in regelmäßigen Abständen und aus besonderen Anlässen (z. B. Änderung der Herstellungserlaubnis, Bedenken gegen die Arzneimittelsicherheit) inspiziert.
Für die Überwachung des Arzneimittelverkehrs in Apotheken und im sonstigen Einzelhandel sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig.
Für alle Belange, die Tierarzneimittel betreffen, ist in Nordrhein-Westfalen das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) zuständig.
Für die Zulassung von Arzneimitteln ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), für Blut und Blutprodukte das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zuständig. Wird eine europaweite Zulassung eines Arzneimittelns angestrebt, ist der Zulassungsantrag bei der "European Medicines Agency" (EMA) zu stellen.
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