Die Bezirksregierung Köln prüft die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen beim Arzneimittelexport.
Auf Antrag des pharmazeutischen Unternehmers oder der zuständigen Behörde des Bestimmungslandes stellt die Bezirksregierung Köln nach § 73a Arzneimittelgesetz (AMG) ein Zertifikat entsprechend dem Zertifikatsystem der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus.
Eine Mustervorlage für dieses Zertifikat (Kapitel 15, Anlagen zur VAW 15110403) finden Sie auf der Website der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG). Die Leitlinien zur Durchführung des Zertifikatsystems sind auf der Homepage der WHO abrufbar.
Für die Ausstellung eines Exportzertifikates ist eine Gebühr je nach Zeitaufwand zu erheben.