Bezirksregierung
Köln

Anerkennung von selbstständigen Stiftungen und Stiftungsaufsicht

Die Bezirksregierung Köln berät und beaufsichtigt Stiftungen. Sie verleiht ihnen durch Anerkennung den Status einer rechtsfähigen juristischen Person, genehmigt Satzungsänderungen und stellt Vertretungsbescheinigungen aus.

Eine selbstständige Stiftung muss staatlich anerkannt werden, damit sie selbst Trägerin von Rechten und Pflichten sein kann.

Die Bezirksregierung Köln als Stiftungsbehörde prüft die eingereichten Anträge und berät während des Anerkennungsverfahrens. Derzeit existiert noch keine Broschüre, die das ab 01.07.2023 gültige neue Stiftungsgesetz berücksichtigt.

Unter der E-Mail-Adresse: stiftungsberatung[at]bezreg-koeln.nrw.de kann bei Bedarf ein Exemplar der derzeit noch gültigen Broschüre angefordert werden.

Als Stiftungsbehörde stellt die Bezirksregierung Köln sicher, dass bei anerkannten Stiftungen der Wille des Stifters, die Regelungen der Stiftungssatzung und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Wesentliche Satzungsänderungen bedürfen der Genehmigung der Stiftungsbehörde. Es empfiehlt sich, geplante Satzungsänderungen frühzeitig mit der Stiftungsbehörde abzustimmen, denn auch unwesentliche Satzungsänderungen sind der Stiftungsbehörde anzuzeigen.

Daneben ist es die Aufgabe der Bezirksregierung Köln als Stiftungsbehörde, Vertretungsbescheinigungen zu erstellen, durch die Auskunft darüber gegeben wird, durch wen die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich vertreten wird.