Die Bezirksregierung Köln berät und beaufsichtigt Stiftungen. Sie verleiht ihnen durch Anerkennung den Status einer rechtsfähigen juristischen Person, genehmigt Satzungsänderungen und stellt Vertretungsbescheinigungen aus.
Eine selbstständige Stiftung muss staatlich anerkannt werden, damit sie selbst Trägerin von Rechten und Pflichten sein kann.
Die Bezirksregierung Köln als Stiftungsbehörde prüft die eingereichten Anträge und berät während des Anerkennungsverfahrens.
Aufgrund der Vielzahl der Anfragen ist eine Beratung erst möglich, wenn ein aussagekräftiger Entwurf von Stiftungsgeschäft und Satzung vorgelegt wird.
Als Stiftungsbehörde stellt die Bezirksregierung Köln sicher, dass bei anerkannten Stiftungen der Wille des Stifters, die Regelungen der Stiftungssatzung und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Alle Satzungsänderungen bedürfen der Genehmigung der Stiftungsbehörde. Es empfiehlt sich daher, geplante Satzungsänderungen frühzeitig mit der Stiftungsbehörde abzustimmen.
Daneben ist es die Aufgabe der Bezirksregierung Köln als Stiftungsbehörde, Vertretungsbescheinigungen zu erstellen, durch die Auskunft darüber gegeben wird, durch wen die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich vertreten wird.
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