Für dienstlich veranlasste Reisen erhalten die Beschäftigten der Bezirksregierung Köln eine Erstattung der Ihnen entstandenen Kosten nach den Vorschriften des Landesreisekostengesetzes (LRKG).
Wichtige Hinweise für Mitarbeitende der Bezirksregierung Köln
Für alle Reisekostenabrechnungen, die Fahrten ab dem 11.03.2026 beinhalten, gilt folgende Vorgehensweise:
Dienstreisen
Alle Mitarbeitenden der Bezirksregierung Köln müssen ihre Dienstreisen über die Plattform my.NRW einreichen. Es wird darum gebeten, die Erstattungsanträge sofern möglich in regelmäßigen Abständen (bei Vielfahrern wird 1mal im Monat gebündelt empfohlen), spätestens alle 6 Monate zu stellen, damit die Zuordnung und Abrechnung zügig vollzogen werden kann.
Fortbildungen
Fortbildungen müssen gemäß der Trennungsentschädigungsverordnung abgewickelt werden und wie gewohnt mit den bekannten Formularen an das Funktionspostfach gesandt werden.
Personen in Ausbildung
Für Anwärter, Referendare und Auszubildende gelten besondere Regelungen. Lesen Sie die Reiseorganisation für Personen in Ausbildung bei der Bezirksregierung Köln im Downloadbereich.
Übersendungen für Fortbildungen sind per Mail an das Funktionspostfach zu senden: reisekostenstelle[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de (reisekostenstelle@bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de)