Bezirksregierung
Köln

Gewerbereferendariat

Die fünf Bezirksregierungen mit ihren Arbeitsschutzdezernaten 55 und 56 sichern die Qualität des staatlichen Arbeitsschutzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der jeweiligen Region. Sie nehmen mit erfahrenen Fachbeamtinnen und -beamten sowie Verwaltungskräften die staatlichen Aufgaben in den Bereichen Gesundheitsschutz in der Arbeitswelt und sichere Gestaltung von Technik wahr. Die Arbeitsschutzverwaltung NRW hat sich als oberstes Ziel einen umfassenden Gesundheitsschutz in der Arbeitswelt gesetzt. In diesem Sinn reicht „Arbeitsschutz“ von der Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen bis hin zum Wohlbefinden am Arbeitsplatz, verknüpft Technik, Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen sowie soziale Beziehungen und hat damit eine hohe ökonomische Bedeutung.

Die Regierungsgewerbereferendarinnen und Regierungsgewerbereferendare werden während einer 24-monatigen theoretischen und praktischen Ausbildung auf die Wahrnehmung einer verantwortungsvollen Position in der Laufbahngruppe 2.2 (ehemals höherer Dienst) der Arbeitsschutzverwaltung vorbereitet. Sie gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Ausbildungsteil. Unter bestimmten Voraussetzungen (Vorerfahrung) kann die Ausbildung auf 21 Monate verkürzt werden.

Die theoretische Ausbildung umfasst ca. 20 Wochen (ca. 19 Seminarwochen und eine Prüfungswoche). Sie findet in der Regel in einer zentralen Ausbildungsstätte in Gelsenkirchen statt. Die ersten beiden Seminare sind teilweise zweiwöchig. Als Lernerfolgskontrolle und Leistungsnachweis werden im Laufe der Ausbildungszeit 4 Klausuren, unangekündigte Kurztests und eine Hausarbeit (ca. 25-seitige Fallbearbeitung) gefordert. Die Ausbildung endet mit einer mündlichen Prüfung vor dem Prüfungsausschuss (Laufbahnprüfung).

Die praktische Ausbildung findet bei der Bezirksregierung Köln an den Standorten Köln und Aachen statt. Referendarinnen und Referendare begleiten dabei erfahrene Kolleginnen und Kollegen bei ihren Dienstgeschäften im gesamten Regierungsbezirk Köln und werden an der Bearbeitung von Anfragen, Anträgen und Anzeigen im Innendienst beteiligt. Darüber hinaus lernen sie die Tätigkeiten der Dezernentinnen und Dezernenten kennen. Zur Wahrnehmung der Außendienste empfiehlt sich der Besitz eines PKW-Führerscheins (Klasse B).

Während des Referendariats sind zudem weitere externe Ausbildungsabschnitte, z. B. eine Hospitation im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (Düsseldorf), bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Dortmund), einer Zugelassenen Überwachungsstelle (z. B. TÜV), einer Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Industrie sowie dem Landesinstitut für Arbeitsschutz NRW (Bochum und Düsseldorf) vorgesehen.

Die Kosten für die Ausbildung, einschließlich der Hotelunterbringung mit Vollverpflegung während der theoretischen Seminare in Gelsenkirchen, sowie Reisekosten trägt das Land Nordrhein-Westfalen. Ein Jobticket für den VRS-Bereich kann über die Bezirksregierung Köln erworben werden. Der Verdienst während des Referendariats beträgt für einen alleinstehenden Referendar der Laufbahngruppe 2.2 ohne Kinder ca. 1.533,00 Euro brutto (ca. 1.423,00 Euro netto; Stand: Jan. 2020).

Als Beamtin bzw. Beamter auf Widerruf (Referendariat) können Sie eine private Krankenversicherung abschließen oder sich als freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Beamte, die sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, haben Anspruch auf Beihilfe. Eine private Krankenversicherung kostet für Referendarinnen und Referendare ca. 70,00 Euro im Monat. (Der hier genannte Preis ist stark abhängig von den persönlichen Umständen, wie z. B. Lebensalter oder Vorerkrankungen sowie der gewählten Versicherungsgesellschaft.)

Die Arbeitszeit beträgt derzeit 41 Stunden pro Woche (i. d. R. Mo. - Fr.). Die möglichen Urlaubszeiträume während der Anwärterzeit bestimmen sich vor allem durch die Seminare sowie durch den geplanten Einsatz in den Fachaufgaben. Schon während des Referendariats profitieren Sie vom flexiblen Arbeitszeitmodell. Arbeiten zu außergewöhnlichen Arbeitszeiten, z. B. in der Nacht oder am Wochenende können je nach späterer Verwendung in den jeweiligen Fachaufgaben anfallen (z. B. Kontrolle des Verbots von Sonn- und Feiertagsarbeit), sind jedoch die Ausnahme. Während des Referendariats sind solche außergewöhnlichen Arbeitszeiten grundsätzlich nicht vorgesehen.

Nach erfolgreichem Bestehen der Laufbahnprüfung ist im Rahmen der Möglichkeiten des Stellenplanes sowie bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe als Regierungsgewerberätin / Regierungsgewerberat möglich. Der Einsatz würde bei der Bezirksregierung Köln als Dezernentin bzw. Dezernent mit Personalverantwortung im Dezernat 55 oder 56 an den Standorten Aachen oder Köln erfolgen. Im Einzelfall ist auch eine unmittelbar anschließende weitere Verwendung im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW möglich. Als Regierungsgewerberätin / Regierungsgewerberat erhalten Sie eine Amtsbesoldung der Besoldungsgruppe A13 (Einstiegsamt). Für unverheiratete und kinderlose Beamtinnen und Beamte ohne anrechenbare Vorerfahrung bzw. Vorzeiten im öffentlichen Dienst bedeutet dies beispielsweise ein Nettogehalt von ca. 3.382,00 Euro monatlich (Stand Jan. 2020).

Die Probezeit für Beamtinnen und Beamte beträgt in der Regel 3 Jahre. Nach erfolgreicher Bewährung in der Probezeit wird die Eigenschaft einer Beamtin bzw. eines Beamten „auf Lebenszeit“ verliehen. Ein halbes Jahr nach bestandener Laufbahnprüfung besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilnahme an der Telearbeit. Telearbeit kann im Umfang zwischen 20 % und der Hälfte der individuellen Wochenarbeitszeit geleistet werden.