Die Landessammelstelle Nordrhein-Westfalen der Bezirksregierung Köln entsorgt radioaktive Abfälle, die bei einem Umgang mit radioaktiven Stoffen entstehen.
Die Bezirksregierung Köln entsorgt für das Land Nordrhein-Westfalen radioaktive Abfälle. Sie betreibt dafür die Landessammestelle NRW in Jülich auf dem Gelände der Forschungszentrum Jülich GmbH.
Die für Anmeldung, Annahme und Abholung der radioaktiven Abfälle geltenden Regeln sind in der Benutzungsordnung der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle des Landes Nordrhein-Westfalen enthalten. Für bestimmte Abfallsorten (z.B. fest/flüssig, brennbar/nicht brennbar) werden geeignete Abfallbehälter auf Anforderung zur Verfügung gestellt. Die Kostenordnung enthält die aktuellen Gebühren für definierte Abfallsorten. Andere radioaktive Abfälle, z.B. Quellen oder Fundsachen, sind Sonderabfälle, deren Gebühren auf Anfrage mitgeteilt werden.
Radioaktive Abfälle werden durch die Abgabe eines ausgefüllten Begleitscheins zur Entsorgung bei der Landessammelstelle angemeldet. Die Mitarbeiter der Landessammelstelle sind beim Ausfüllen des Begleitscheins gerne behilflich. Der Begleitschein wird als PDF-Datei auf dieser Seite unter Formulare zur Verfügung gestellt. Bei vollständigen Angaben vereinbart die Landessammelstelle einen Abholtermin mit dem Ablieferer (im Regelfall innerhalb von 4 Wochen). Eilfälle können berücksichtigt werden. In Absprache mit der Landessammelstelle ist eine Selbstanlieferung (z.B. bei Kleinmengen) möglich.
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