Bezirksregierung
Köln

Lehrkörper im Regierungsbezirk Köln: Reisekosten

Für dienstlich veranlasste Reisen erhalten die Lehrkräfte eine Erstattung der Ihnen entstandenen Kosten nach den Vorschriften des Landesreisekostengesetzes (LRKG). Dies können u.a. Konferenzen, Schulstandortwechsel, Praktikumsbesuche, Fachberatertätigkeit mit Hauptamt weiterhin Lehrer (Implementationsveranstaltung; Waldorfabitur..) o.ä. sein.

Fachberater, welche zu 100% zur Bezirksregierung Köln abgeordnet sind, rechnen ihre Dienstreisen über das Formular Mitarbeitende der Bezirksregierung Köln: Reisekosten ab. Die Fachberaterbescheinigung ist dem Antrag beizufügen.

 Vor Beginn der Dienstreise muss eine Dienstreisegenehmigung vorliegen. Diese kann in Form einer Dauergenehmigung oder einer Einzelgenehmigung erteilt werden. (Siehe auch Dienstreisegenehmigungen) Wird an zwei oder mehr Standorten unterrichtet, muss die wöchentliche Stundenzahl jedes Standortes (durch Stundenpläne) nachgewiesen werden.

Mehrtägige Dienstreisen erfordern häufig Übernachtungen am auswärtigen Geschäftsort (GO), das jeweilige Hotel ist vom Dienstreisenden selbst zu buchen und vor Ort zu begleichen, die Rechnung kann über den Reisekostenantrag geltend gemacht werden. (siehe Hotelbuchung) 

Die Erstattung von Reisekosten unterliegt einer Ausschlussfrist von 6 Monaten.

Dies bedeutet ihr Antrag muss spätestens 6 Monate nach Beendigung der Dienstreise bei der Reisekostenstelle eingegangen sein. Maßgeblich sind hier der Eingangsstempel bzw. das Eingangsdatum Ihrer Mail. 

Privat angeschaffte Zeit- und Netzkarten (Deutschlandticket) sowie Bahncards sind für dienstliche Zwecke zu verwenden. Diese können bei vollständiger Amortisation abgerechnet werden. Der Amortisationsnachweis ist mit Antrag vom Antragsteller zu erbringen. Eine teilweise Erstattung ist nicht möglich.