Bezirksregierung
Köln

Lehrkörper im Regierungsbezirk Köln: Reisekosten

Für dienstlich veranlasste Reisen erhalten die Lehrkräfte eine Erstattung der Ihnen entstandenen Kosten nach den Vorschriften des Landesreisekostengesetzes (LRKG). Dies können u.a. Konferenzen, Schulstandortwechsel, Praktikumsbesuche, Fachberatertätigkeit mit Hauptamt weiterhin Lehrer (Implementationsveranstaltung; Waldorfabitur..) o.ä. sein.

Für alle Reisekostenabrechnungen, die Fahrten ab dem 11.03.2026 beinhalten, gilt folgende Vorgehensweise:

Fachberater, die im Auftrag des BR Köln tätig sind und Zugang zu my.nrw haben, sind verpflichtet, ihre Reisen über die Plattform my.nrw abzurechnen. Um sicherzustellen, dass die Abrechnung ordnungsgemäß erfolgt, ist es notwendig, in den Kommentaren den entsprechenden Hinweis als Fachberater zu geben. Darüber hinaus muss die Abordnungsverfügung hochgeladen werden. Wichtig ist, dass über diese Plattform ausschließlich Reisen als Fachberater abgerechnet werden.

Personen aus dem Dezernat 4Q bei der Bezirksregierung Köln müssen ihre Reisekosten ebenfalls über das Online-System ausschließlich my.NRW abrechnen. Die hier vorliegenden Formulare sind nicht mehr dort verwendbar.

Vor Beginn der Dienstreise muss eine Dienstreisegenehmigung vorliegen. Diese kann in Form einer Dauergenehmigung oder einer Einzelgenehmigung erteilt werden. (Siehe auch Dienstreisegenehmigungen) Wird an zwei oder mehr Standorten unterrichtet, muss die wöchentliche Stundenzahl jedes Standortes (durch Stundenpläne) nachgewiesen werden.

Mehrtägige Dienstreisen erfordern häufig Übernachtungen am auswärtigen Geschäftsort (GO), das jeweilige Hotel ist vom Dienstreisenden selbst zu buchen und vor Ort zu begleichen, die Rechnung kann über den Reisekostenantrag geltend gemacht werden. (siehe Hotelbuchung) 

Die Erstattung von Reisekosten für jede einzelne Reise unterliegt einer Ausschlussfrist von 6 Monaten.

Dies bedeutet Ihr Antrag muss spätestens 6 Monate nach Beendigung der Dienstreise bei der Reisekostenstelle eingegangen sein. Maßgeblich sind hier der Eingangsstempel bzw. das Eingangsdatum Ihrer Mail. Sollte die Frist durch Dritte nicht eingehalten werden (z.B. Versand über die Schule), so ist dies Ihnen anzulasten.

Privat angeschaffte Zeit- und Netzkarten (Deutschlandticket) sowie Bahncards sind für dienstliche Zwecke zu verwenden. Diese können bei vollständiger Amortisation abgerechnet werden. Der Amortisationsnachweis ist mit Antrag vom Antragsteller zu erbringen. Eine teilweise Erstattung ist nicht möglich. 

Alle Übersendungen, sofern die Einreichung nicht über my.NRW vorgegeben ist, sind per Mail an das Funktionspostfach zu senden: reisekostenstelle[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de (reisekostenstelle@bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de)