In Regionalplänen legt der Regionalrat als Träger der Planung Ziele und Grundsätze der Raumordnung fest, die von allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen beachtet bzw. berücksichtigt werden müssen.
Vielfältige Raumansprüche, aktuelle Herausforderungen und Änderungen gesetzlicher Vorgaben machen die Neuaufstellung des Regionalplans für den gesamten Regierungsbezirk Köln erforderlich. Im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans werden Festlegungen für die räumliche Entwicklung des Regierungsbezirks, insbesondere zur Siedlungs- und Freiraumstruktur sowie den zu sichernden Standorten und Trassen für die Infrastruktur getroffen.
Die planerische Sicherung von Lagerstätten für eine geordnete Gewinnung von Lockergesteinen (Kies/Kiessand, Ton/Schluff sowie präquartäre Kiese und Sande) erfolgt in einem separaten Verfahren – dem Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe.
Alle rechtlichen und regionalplanerisch notwendigen Vorgaben für einen zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien werden im Rahmen der Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien bestimmt.
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